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Überweisung aus dem Ausland empfangen: Besteht eine Meldepflicht?

Jan Watermann

Autor

Juni 29, 2023
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Sie möchten eine Überweisung aus den USA oder einem anderen Drittland empfangen? Dann gibt es ein paar Aspekte, die Sie unbedingt beachten sollten. Unter Umständen unterliegen diese nämlich der AWV-Meldepflicht.

Was Sie zur Meldepflicht für Auslandsüberweisungen wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag. Viel Spaß! 💸

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Fakten zur Meldepflicht für Auslandsüberweisungen:

  • Auslandsüberweisungen von 12.500 € oder mehr unterliegen der AWV-Meldepflicht.
  • Verpassen Sie eine Meldung, drohen hohe Strafen.
  • Mehrere kleine Überweisungen schützen nicht vor der Meldepflicht. Im Zweifel sollten Sie auf Nummer sicher gehen und die Hotline der Bundesbank kontaktieren.

Wann ist eine Auslandsüberweisung meldepflichtig?

Ob eine Auslandsüberweisung meldepflichtig ist, hängt von dem Überweisungsbetrag und Ihrem Wohnsitz ab. Grundsätzlich gilt, dass nur in Deutschland ansässige Personen der AWV-Meldepflicht unterliegen. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz bspw. in Spanien haben und über ein Auslandskonto in Deutschland verfügen, müssen Sie keine Überweisungsbeträge melden.

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland hängt die AWV-Meldepflicht vom Überweisungsbetrag ab. Liegt dieser unter 12.500 €, muss die Auslandsüberweisung nicht gemeldet werden. Erst Überweisungsbeträge über 12.500 € unterliegen der Meldepflicht.

ℹ Dabei macht es keinen Unterschied, ob Sie Geld aus dem Ausland empfangen oder Geld in das Ausland überweisen.

Ausnahmen von der AWV-Meldepflicht

Bestimmte Zahlungen müssen nicht gemeldet werden. Dazu zählen zum Beispiel Überweisungen zwischen ausländischen und inländischen Konten eines Kontoinhabers. Außerdem sind Auszahlungen und Rückzahlungen von Darlehen und Einlagen von der Meldepflicht ausgenommen, wenn die ursprünglich vereinbarte Laufzeit bei bis zu 12 Monaten liegt. Darüber hinaus gilt die Meldepflicht nicht für Erlöse aus dem Import und Export von Produkten. Zahlungen für Dienstleistungen sind jedoch nicht davon ausgenommen.

Wichtig zu wissen: Sie können die AWV-Meldepflicht nicht vermeiden, wenn Sie größere Überweisungen in mehrere Zahlungen aufteilen. Die Bundesbank geht sogar so weit, dass alle Überweisungen innerhalb eines Monats anzurechnen sind. Im Zweifel sollten Sie auf Nummer sicher gehen und Ihre Überweisung der Bundesbank melden.

Wie meldet man Auslandsüberweisungen an die Bundesbank?

Es ist grundsätzlich kinderleicht, eine AWV-Meldung durchzuführen. Am besten rufen Sie dazu die gebührenfreie Telefonnummer der Bundesbank Wochentags zwischen 9 und 15 Uhr an (0800) 1234-111 an.

Unternehmen können auch eine elektronische Meldung über das Meldeportal der Bundesbank vornehmen. Das macht besonders viel Sinn, wenn man regelmäßige Meldungen vornehmen muss.

Eine Dritte Option ist die Meldung per E-Mail. Diese ist ebenfalls primär für Unternehmen bestimmt und muss die folgenden Aspekte erwähnen:

  • Name / Firmenname
  • Land aus dem Geld transferiert wurde
  • Überweisungsbetrag
  • E-Mail, Adresse, Telefonnummer (falls vorhanden auch die Registrierungsnummer).

Strafen für verpasste Meldungen

Sollten Sie eine AWV-Meldung verpassen, drohen Strafen von bis zu 30.000 €. Die Frist ist der siebte Tag des Monats, der auf die Überweisung erfolgt. Sollten Sie versehentlich eine AWV-Meldung verpassen, müssen Sie diese sofort nachholen. Bei Fragen und anderen Anliegen steht Ihnen die Hotline der Bundesbank zur Verfügung.

Fazit

Für kleinere Auslandsüberweisungen besteht keine Meldepflicht. Beträge über 12.500 € müssen allerdings gemeldet werden. Wir empfehlen: Nehmen Sie das Thema ernst und melden Sie Auslandsüberweisungen unbedingt rechtzeitig. Sonst riskieren Sie hohe Strafen.

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