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Überweisung zurückholen: Darauf kommt es an!

Apr. 19, 2021

Viele Menschen kennen es – Eine Überweisung musste schnell gehen und es haben sich Fehler eingeschlichen. Wenn die Gefahr besteht, dass der falsche Empfänger die überwiesene Summe erhält, sollte man die Überweisung möglichst rechtzeitig stornieren. Schafft man dies nicht, sollte man sich um das Zurückholen der Überweisung bemühen.

Entscheidend ist dabei, ob das Geld die eigene Bank bereits verlassen hat oder ob es noch nicht gutgeschrieben wurde. Dementsprechend gibt es auch Fristen für den Eingang einer Stornierungsanfrage. Außerhalb dieser kann es nicht garantiert werden, dass man das Geld zurückerhält. Gerade bei einem Betrugsverdacht ist dies ärgerlich, denn der Zahlungsempfänger wird die erhaltene Summe vermutlich nicht freiwillig zurücküberweisen.

Was Sie über das Zurückholen und das Stornieren einer Überweisung wissen müssen und wie Sie Ihre Chancen dabei erhöhen, erfahren Sie im Monito Ratgeber! 💸

📣 Sie möchten mehr über die Grundlagen einer Überweisung erfahren? Dann werfen Sie einen Blick auf unseren Ratgeber.

Überweisung stornieren oder zurückholen – Geht das überhaupt?

Das Wichtigste zuerst: Es ist grundsätzlich möglich eine Überweisung zu stornieren. Das Zurückholen einer bereits ausgeführten Überweisung ist leider nur mit Hilfe des Empfängers möglich. Falls Sie versehentlich Geld an die falsche Person überwiesen haben, kann es aber sein, dass diese rechtlich verpflichtet ist, Ihnen ihr Geld zurückzugeben.

Denn nach § 812 BGB gilt: „Wer Leistungen eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet“. Allerdings gilt dies nur, solange der Empfänger noch über das Geld verfügt (§ 818 BGB). Falls dieser vor Gericht argumentieren würde, er habe das Geld ausgeben, weil er davon ausgegangen ist, dass es ihm rechtlich zustand, müsste er die Überweisungssumme unter Umständen nicht zurückgeben.

In der Regel lassen sich die meisten Fälle aber problemlos regeln. Fehler passieren schließlich regelmäßig bei Überweisungen und sind für Banken ein alltägliches Thema.

  • Was ist, wenn die Überweisung noch nicht das eigene Konto verlassen hat?

Sollte eine Überweisung noch bei der eigenen Bank sein, lässt sie sich in der Regel problemlos stornieren. Dazu sollte man die Bank möglichst schnell kontaktieren (unbedingt telefonisch!), damit diese die Überweisung noch rechtzeitig abbrechen kann. Sie haben eine Überweisung am Wochenende in Auftrag gegeben? Dann haben Sie in der Regel bis Montag Zeit, um diese abzubrechen – Die Erfolgschancen sind also sehr hoch! Bei Echtzeitüberweisungen oder SEPA-Überweisungen zwischen Partnerbanken ist dies natürlich nicht möglich, da diese in der Regel auch an Wochenenden in Sekunden ausgeführt werden.

  • Was ist, wenn die Überweisung bereits beim Empfänger angekommen ist?

Wenn die Überweisung bereits bei der Empfängerbank gutgeschrieben wurde, ist der Rückholprozess deutlich aufwendiger. Allerdings bestehen auch hier gute Erfolgschancen, da der Zahlungsempfänger sehr wahrscheinlich rechtlich verpflichtet ist, Ihnen Ihr Geld zurückzuüberweisen. In solchen Fällen kontaktiert die eigene Bank die Empfängerbank und erläutert den Vorfall. Diese setzt sich dann mit dem Zahlungsempfänger in Verbindung und versucht das Problem zu lösen. In den meisten Fällen ist dies erfolgreich, auch wenn es nicht selten viel Zeit und Nerven kostet.

📣Wichtig: Eine Frist für das Zurückholen einer Überweisung gibt es übrigens nicht. Allerdings kann sich der Empfänger nach einiger Zeit darauf berufen, dass er dachte, dass ihm der überwiesene Betrag rechtlich zustand, weil sich niemand gemeldet hat. Sie sollten also schnellstmöglich reagieren!

Was kostet das Zurückholen einer Überweisung?

Sie können sich sicherlich denken, dass das Zurückholen von Überweisungen Geld kostet, da damit nicht selten viel Zeit verbunden ist. Wie hoch die Gebühren genau sind, hängt von der jeweiligen Bank ab. Nahezu alle Banken verlangen eine Gebühr für einen sogenannten „Nachforschungsauftrag“, um eine Überweisung zurückzuholen.

Bei sehr geringen Überweisungssummen lohnt es sich daher nicht, dies zu beauftragen. Da der Erfolg in der Regel auch nicht garantiert ist, sollten Sie immer überlegen, ob sich ein Nachforschungsauftrag für Sie lohnt.

Ein Aspekt steht außer Frage: Verschuldet die Bank selbst eine fehlerhafte Überweisung, muss sie das Geld kostenfrei wiederbeschaffen.  

Die Gebühren für den Nachforschungsauftrag verschiedener Banken haben wir für Sie herausgefunden:  

Bank

Kosten für Nachforschungsauftrag

Deutsche Bank

15 Euro

Sparkasse

Variiert

Postbank

21 Euro

N26

15 Euro

DKB

10 Euro

ING-DiBa

Keine Angaben

Commerzbank

25 Euro

comdirect

14,90 Euro

📣Haben Sie versehentlich eine Rechnung doppelt bezahlt? Wenn Sie eine Rechnung eines Unternehmens versehentlich doppelt bezahlt haben, stehen die Chancen sehr gut, dass Sie Ihr Geld auch ohne Nachforschungsauftrag zurückerhalten. Die meisten Unternehmen bemerken dies in kürzester Zeit von selbst und leiten dann eine Rücküberweisung ein. Im Notfall kann man aber immer selbst Kontakt aufnehmen und um eine Rücküberweisung bitten. Dies darf rechtlich gesehen nicht verwehrt werden.

Und was ist, wenn sich der Zahlungsempfänger weigert?

Es kann durchaus passieren, dass sich ein Zahlungsempfänger über das leichtverdiente Geld freut und die Rücküberweisung ablehnt. In solchen Situationen gilt es, souverän und richtig zu handeln, um das Problem zu lösen. Falls Ihnen dies passiert ist, sollten Sie so vorgehen:

1. Warten Sie ein paar Tage ab und schauen Sie, ob Sie nicht trotzdem das Geld zurückerhalten.

Viele Menschen sind berufstätig oder anderweitig zeitlich eingespannt, daher sollten Sie einige Zeit für eine Antwort einplanen.

2. Kontaktieren Sie den Zahlungsempfänger und bitten Sie diesen selbst um eine Rücküberweisung

Sollten Sie durch den Nachforschungsauftrag die Kontaktdaten des Zahlungsempfängers erhalten, können Sie diesen selbst kontaktieren. Oft lösen sich solche Probleme mit einem persönlichen Gespräch.  

3.  Schalten Sie einen Anwalt ein

Sollten Sie auch dann immer noch nicht Ihr Geld erhalten haben, sollten Sie unbedingt einen Anwalt einschalten. In den meisten Fällen reicht ein vom Anwalt verfasster Brief, um den Zahlungsempfänger zu einer Rücküberweisung zu motivieren. Sollte das nicht klappen, wird Ihr Anwalt rechtliche Schritte einleiten, da Ihnen das Geld rechtmäßig zusteht.

Aber wann lohnen sich rechtliche Schritte überhaupt?

Wann und ob sich dies für Sie lohnt, hängt natürlich in erster Linie von der Höhe Ihrer Überweisungssumme ab. Einen Nachforschungsauftrag sollten Sie in jedem Fall beauftragen, da damit in der Regel bereits die meisten Fälle gelöst werden. Eine Ausnahme ist natürlich, wenn die Nachforschungskosten höher als die Überweisungssumme sind – dann lohnt es sich nur zu hoffen, dass sich der Zahlungsempfänger einsichtig zeigt und selbst eine Rücküberweisung einleitet.

Grundsätzlich sollten Sie einen Anwalt erst einschalten, wenn Sie damit leben können, die Kosten selbst zu tragen. Denn wenn der Zahlungsempfänger argumentiert, dass er davon ausgehen konnte, dass ihm das Geld rechtmäßig zustand, erhalten Sie dieses vermutlich nicht wieder.

Überweisung bei einem Betrugsverdacht zurückholen

Bei einem Betrugsverdacht sollte man die Überweisung in jedem Fall zurückholen lassen. Das erfolgt auf dieselbe Art und Weise: Mit einem Nachforschungsauftrag wird die Empfängerbank darüber unterrichtet, dass ihr Kunde vermutlich betrügerisch gehandelt hat und ihm das überwiesene Geld nicht zusteht. Dieser hat dann die Chance, es zurückzuüberweisen und sollte auch die Kosten für den Nachforschungsauftrag übernehmen.

Dabei sollte man es aber nicht belassen. Wir empfehlen, jeden Betrugsfall anzuzeigen, um zu verhindern, dass andere Menschen dem Täter zum Opfer fallen. In einigen Fällen bieten die beteiligten Banken aus Kulanz einen Schadensersatz an, sollte der Betrüger nicht zu fassen sein. Dies ist jedoch eher die Ausnahme und nicht die Regel. Grundsätzlich gilt: Je schneller man die Anzeige stellt und die eigene Bank informiert, desto wahrscheinlicher ist es, dass man eine Überweisung bei einem Betrugsverdacht zurückholen kann.

📣Eine Anzeige kann bei jeder deutschen Polizeidienststelle gestellt werden. Das gilt auch, wenn sich der Täter im Ausland befindet. Ist dies der Fall, sinken allerdings die Erfolgschancen.

Wann muss eine Überweisung überhaupt zurückgeholt werden?

Nahezu jeder Bankkunde hat mal einen Fehler bei einer Überweisung gemacht. Gerade bei den langen IBAN Nummern und komplizierten SWIFT-Codes schleichen sich regelmäßig Fehler ein. Es bestehen allerdings gute Chancen, dass Banken diese Fehler bemerken und die Überweisung von sich aus abbrechen oder die Daten eigenständig korrigieren.

Wann und ob ein Handeln nötig ist, hängt in der Regel davon ab, welchen Fehler man überhaupt begangen hat.

Die falsche IBAN angegeben

Bei Fehlern in der IBAN bestehen gute Chancen, dass die Bank diese von allein bemerkt und die Überweisung überhaupt nicht durchführt. Oft sind die Eingabefelder im Online Banking von Banken mit IBAN-Prüfer verbunden, sodass eine falsche IBAN direkt zu einer Fehlermeldung führt. Problematisch wird es erst, wenn eine IBAN angegeben wird, die einem anderen Empfänger gehört. Dann wird die Überweisung durchgeführt, wenn sie nicht rechtzeitig storniert wird.

Den falschen BIC angegeben

Der BIC (auch SWIFT-Code genannt) ist eine Identifikationsnummer für Banken und Zahlungsinstitute. Bei Überweisungen im SEPA-Raum wird dieser in der Regel gar nicht benötigt. Sollte er aber doch abgefragt werden, dann werden kleinere Fehler in der Regel von den Banken toleriert, solange die IBAN korrekt ist. Die Überweisung wird dann meistens automatisch an den richtigen Zahlungsempfänger zugestellt. Bei Auslandsüberweisungen außerhalb des SEPA-Raums führen bereits kleine Fehler im SWIFT-Code dazu, dass die Empfängerbank nicht zugeordnet und die Transaktion somit nicht durchgeführt werden kann.

Den falschen Namen angegeben

Ein falscher Name bei einer SEPA-Überweisung hat in der Regel keine Auswirkungen, solange die IBAN korrekt ist. Das sorgt allerdings auch dafür, dass man versehentlich Geld an die falsche Person überweisen kann, wenn man deren IBAN bei der Überweisung angibt.

📣 Möchten Sie als Wise-Kunde Ihre Überweisung stornieren, können Sie das in der Regel direkt aus der App machen. Dort wird Ihnen angezeigt, wann das Geld genau ausgezahlt wird. Mit einem Klick lässt sich die Zahlung umgehend stornieren. Bei der Commerzbank oder anderen klassischen Banken, kann dies dagegen deutlich länger dauern.

PayPal Zahlung stornieren – Wie geht das?

Viele Internet-Zahlungen werden heutzutage per PayPal durchgeführt. Auch wenn es oft bessere Alternativen gibt, ist PayPal ein globaler Marktführer, der täglich Millionen von Transaktionen bearbeitet. Fehler passieren dabei regelmäßig. Aus Kundensicht ist es ärgerlich, dass man getätigte Zahlungen nicht so einfach zurückholen kann.

Es ist jedoch möglich, die überwiesene Summe im Nachhinein zurückzufordern. Das läuft über den PayPal Käuferschutz und dauert in den meisten Fällen relativ lange. Allerdings werden Zahlungen bei korrekter Beweislage in der Regel anstandslos zurücküberwiesen.

Sie möchten eine PayPal Zahlung stornieren? So geht’s:

1. Klicken Sie auf die betroffene Zahlung in Ihrem PayPal-Account und wählen Sie dort unter „Problem melden“ den Grund für die gewünschte Zurückbuchung aus. Der Verkäufer wird dann umgehend benachrichtigt und hat die Chance, Ihnen ihre Zahlung vollständig oder auch teilweise zu erstatten.

2. Sollte dieser das verweigern oder sollten sonstige Probleme entstehen, können Sie PayPal einschalten. Dort können Sie innerhalb von 20 Tagen einen Käuferschutzantrag stellen. Eine Ausnahme bilden eBay Verkäufe, die mit PayPal bezahlt werden. Diese sollten Sie über eBay reklamieren.

3. Warten Sie darauf, dass das Geld Ihr Konto erreicht. Sollte eine Rückerstattung nicht erfolgen, können Sie natürlich jederzeit einen Anwalt einschalten.

Für versehentlich getätigte PayPal Zahlungen gilt dasselbe: Der Empfänger muss die Gesamtsumme in der Regel zurückzahlen. PayPal löst solche Fälle deutlich schneller als Zahlungsreklamationen aufgrund von betrügerischem Verhalten oder anderen Gründen.

Unser Tipp 📣: Wir empfehlen Ihnen PayPal zu vermeiden und sich stattdessen nach einer Alternative umzusehen.

Wie kann man Lastschriften widerrufen?

Das Widerrufen von Lastschriften ist deutlich einfacher als das Zurückholen von Überweisungen. Dafür haben Bankkunden insgesamt acht Wochen Zeit, in denen sie die Lastschrift ohne Angabe von Gründen zurückverlangen können. Die meisten Banken fordern dafür keine Gebühren.

In der Regel kann man die Lastschrift direkt im Online-Banking zurückbuchen lassen. Dafür sind oft nur wenige Klicks erforderlich. Es bietet sich allerdings an, einen schriftlichen Beweis zu sichern, um belegen zu können, dass die Widerrufsanfrage innerhalb von acht Wochen nach Abbuchung erfolgt ist.

Bei einer fehlerhaften Lastschrift ohne vorliegendes SEPA-Mandat, erhalten Betroffene 13 Monate Zeit, um das Geld zurückzufordern. Geschädigten steht in solchen Situationen Schadensersatz zu. Unter Umständen machen sich Personen, die SEPA-Lastschriften ohne Mandat durchführen, auch wegen Betrugs strafbar.

Fazit: Worauf kommt es beim Zurückholen einer Überweisung an?

Wir haben Ihnen in diesem Beitrag alle relevanten Aspekte zum Zurückholen einer Überweisung erklärt. Sie sollten jetzt wissen, dass es verschiedene Optionen gibt und ein Fehler keinesfalls ein Grund ist, um den Kopf in den Sand zu stecken.

In vielen Fällen ist es problemlos möglich, eine Überweisung auch nachträglich zurückzuholen. Entscheidend ist jedoch, dass Sie schnell handeln. Sie sollten Ihre Bank möglichst umgehend darüber informieren, dass Sie eine fehlerhafte Überweisung getätigt haben – dann sind die Erfolgschancen sehr hoch.

Damit Ihnen zukünftig kein weiterer Fehler passiert, sollten Sie bei jeder Überweisung ausgiebig überprüfen, ob alle Angaben korrekt sind. Gerade in der IBAN kann es schon mal zu Zahlen- oder Buchstabendrehern kommen!

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