
"AWV-Meldepflicht beachten": Alles, was Sie zu dem Hinweis wissen müssen

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Jan ist als digitaler Nomade Experte für grenzüberschreitende Geldtransfers und Internationalisierung. Für Monito teilt er sein Wissen in Inhalten, die speziell auf die DACH-Region ausgerichtet sind.
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Mehr erfahrenHaben Sie vor kurzem eine Auslandsüberweisung getätigt oder empfangen? Dann kann es sein, dass Sie den Hinweis „AWV-Meldepflicht beachten - Hotline Bundesbank (0800) 1234-111“ auf Ihrem Kontoauszug erhalten haben. Allerdings sind nur Überweisungen mit einem Gesamtwert von über 12.500 € meldepflichtig.
Wann Sie die AWV-Meldepflicht betrifft und was das für Sie bedeutet, erfahren Sie im Monito-Ratgeber. Außerdem erklären wir Ihnen ganz genau, wie Sie Ihre Auslandsüberweisung bei der Bundesbank melden können.
Als Privatperson müssen Sie vermutlich eine Z4-Meldung ausfüllen. Daher beziehen wir uns auch auf die entsprechenden Details. Für Wertpapiergeschäfte oder andere Transaktionen gibt es noch andere AWV-Meldungen mit teilweise unterschiedlichen Fristen und Vorgehensweisen!
Übrigens: Keine Panik! Eine AWV- bzw. Z4-Meldung erfolgt meistens in wenigen Minuten telefonisch und hat einen statistischen Hintergrund. Sie müssen also auf Grund der Meldung kein Geld bezahlen.
AWV-Meldepflicht zusammengefasst:
Wenn Sie eine Überweisung von über 12.500 € in das Ausland getätigt oder empfangen haben, unterliegen Sie der AWV-Meldeplficht. Sie müssen die Überweisung also der Bundesbank melden. Falls Ihre Überweisung niedriger war, können Sie den Hinweis "AWV-Meldepflicht beachten" auf Ihrem Kontoauszug einfach ignorieren.
Was ist die AWV-Meldepflicht und wen betrifft sie?
Die AWV-Meldepflicht dient zur Erfassung von Zahlungsströmen in das Ausland. Dabei bezieht sie sich nicht nur auf Zahlungen aus Drittländern, wie der USA oder der Türkei, sondern auch auf Zahlungen aus EU-Mitgliedsstaaten, wie Spanien oder Frankreich. Aus den erfassten Daten veröffentlicht die Bundesbank regelmäßige Zahlungsbilanzen, die Sie bspw. hier einsehen können.
Grundsätzlich müssen alle Auslandszahlungen von 12.500 € oder mehr an die Bundesbank gemeldet werden. Es macht hierbei keinen Unterschied, ob Sie Geld aus dem Ausland empfangen oder es versenden. Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, müssen Sie alle ein- und ausgehende Zahlungen melden.
Als Zahlung gelten:
- Überweisungen in Euro oder Fremdwährungen
- Lastschrifteinzüge
- Schecks
- Aufrechnungen und Verrechnungen
- Barzahlungen
Wichtig zu wissen ist, dass auch Zahlungen über Transfer-Dienstleister, wie Wise, Currencyfair oder Mobile-Wallets, wie Paypal meldepflichtig sind.
INFO: Wenn Sie einen Vermerk zur AWV-Meldepflicht auf Ihrem Kontoauszug bemerkt haben, bedeutet dies nicht zwingend, dass Sie sich darum kümmern müssen. Denn die meisten Banken weisen ihre Kunden grundsätzlich bei allen Auslandsüberweisungen darauf hin. Falls der Betrag Ihrer Überweisung niedriger als 12.500 € ist, können Sie den Hinweis getrost ignorieren.
Welche Ausnahmen von der Meldepflicht gibt es?
Bestimmte Zahlungen sind von AWV-Meldepflicht ausgenommen. Wenn Sie beispielsweise eine Kontoübertragung von Ihrem inländischen auf Ihr ausländisches Konto veranlassen, müssen Sie dies nicht melden.
Außerdem gibt es folgende Ausnahmen:
- Wareneinfuhrzahlungen und Ausfuhrerlöse
Zahlungen für den Import und Export von Waren müssen nicht der Bundesbank gemeldet werden. Allerdings gilt dies nur für physische Güter, Software und Technologie sind weiterhin meldepflichtig.
- Aus- und Rückzahlungen von Krediten und Einlagen
Zahlungen, die Kredite und Einlagen mit einer Laufzeit von über 12 Monaten betreffen, sind nicht meldepflichtig.
- Mehrere Kleinbetragszahlungen derselben Person
Mehrere und nicht zusammenhängende Kleinbetragszahlungen von insgesamt über 12.500 € müssen auch nicht der Bundesbank gemeldet werden. Allerdings ist es nicht zulässig, größere Zahlungen aufzuteilen, um die Meldepflicht zu vermeiden.
Auslandsüberweisung melden: So klappt es problemlos!
Das Melden einer Zahlung ist grundsätzlich sehr einfach. Während Privatpersonen dies in der Regel telefonisch machen sollten, steht es Unternehmen frei, die Meldung per E-Mail oder über ein Meldeportal einzureichen.
Gerade Privatpersonen vergessen oft, dass sie die AWV-Meldung direkt der Bundesbank überbringen müssen. Die eigene Bank oder ein Transfer-Dienstleister können dies nicht erledigen.
Oft sorgt auch die Meldefrist für Unklarheiten. Dabei gilt, dass die sogenannte Z4-Meldung bis zum 7 Tag des auf die Zahlung folgenden Monats erfolgen muss. Wenn Sie also am 27.04.2023 eine meldepflichtige Auslandsüberweisung erhalten haben, müssen Sie diese bis zum 07.05.2023 melden.
AWV-Meldung per Telefon
Als Privatperson können Sie Ihre Auslandsüberweisungen ganz bequem und kostenfrei telefonisch an die Bundesbank melden. Dafür gibt es eine Hotline, die von Service-Mitarbeitern betrieben wird. Diese führen Sie Schritt für Schritt durch die Meldung und stellen sicher, dass Sie keine Details vergessen.
Die Melde-Hotline der Bundesbank erreichen Sie werktags zwischen 9:00 und 15:00 unter (0800) 1234-111 – derselben Telefonnummer, die Sie vermutlich bereits auf Ihrem Kontoauszug bemerkt haben. Allerdings ist sie offiziell nur aus dem deutschen Festnetz erreichbar.
Wenn Sie keinen Zugang zu einem Festnetztelefon haben oder aus dem Ausland eine Meldung abgeben müssen, können Sie die Bundesbank auch unter +49 6131 377 4790 erreichen.
AWV-Meldung per E-Mail
Für Unternehmen und Privatpersonen, die regelmäßige AWV-Meldungen abgeben müssen, bietet sich die Meldung per E-Mail an. So können mehrere Meldungen mit wenig Aufwand erstellt und abgegeben werden – das Warten auf einen Service-Mitarbeiter der Hotline wird so vermieden.
Dafür stellt die Bundesbank ein Merkblatt bereit, welches die erforderlichen Angaben erklärt. Um ein festgelegtes Formular handelt es sich dabei nicht. Die Z4 Meldungen sollten sich aber am vorgegebenen Format orientieren, damit diese ohne größere Probleme ausgewertet werden können.
In jedem Fall müssen folgende Details an die Bundesbank gemeldet werden:
- Vollständiger Name
- Absenderland oder Empfängerland
- Überweisungszweck (bzw. Verwendungszweck bei Bargeldtransaktionen)
- Geldbetrag
- Meldenummer
- Kontaktdaten für Rückfragen
Privatpersonen nutzen für Transaktionsmeldungen grundsätzlich die Meldenummer 00999995. Unternehmen müssen dagegen im Voraus eine Meldenummer beantragen. Das Formular dazu finden Sie hier. Anschließend kann die ausgefüllte Meldung an szawstat-dtazv@bundesbank.de versendet werden.
INFO: Wenn Sie über kein Telefon verfügen oder aus sonstigen Gründen keine Meldung per Telefon durchführen können, haben Sie auch als Privatperson die Möglichkeit, AWV-Meldungen per E-Mail abzugeben.
AWV-Meldung über das Meldeportal der Bundesbank
Um die Abgabe elektronischer AWV-Meldungen zu erleichtern, hat die Bundesbank vor einigen Jahren ein Meldeportal entwickelt. Dort können Privatpersonen und Unternehmen relativ unkompliziert elektronische Meldungen abgeben. Es besteht auch die Möglichkeit mehrere Meldungen gleichzeitig in XML- oder CSV-Dateien abzugeben.
Da mit der Registrierung allerdings ein gewisser Aufwand verbunden ist, lohnt sich das Portal der Bundesbank nur für Personen mit regelmäßigem Meldebedarf. Wir empfehlen Privatpersonen grundsätzlich die AWV-Meldung per Telefon zu einzureichen. Das ist schließlich relativ unkompliziert, zu 100 % kostenfrei und garantiert vollständig.
Wenn Sie dennoch ein Benutzerkonto bei dem Meldeportal der Bundesbank erstellen möchten, können Sie dies hier tun.
Gibt es Strafen, wenn ich eine AWV-Meldung vergesse?
Verspätete oder vergessene, aber auch fehlerhafte oder unvollständige AWV-Meldungen können Sie ein hohes Bußgeld kosten. Entscheidend ist dabei, ob dies vorsätzlich oder versehentlich geschehen ist.
Falls Sie die Meldefrist verpasst haben, sollten Sie dies unverzüglich nachholen. So haben Sie eventuell die Möglichkeit, ein Bußgeld komplett zu vermeiden. Die Service-Mitarbeiter der Melde-Hotline wissen in der Regel, was zu tun ist und können Ihre Meldung auch im Nachhinein aufnehmen.
Bei Nichtbeachtung der AWV-Meldepflicht drohen grundsätzlich Strafzahlungen von bis zu 30.000 €. Achten Sie also auf die Hinweise Ihrer Bank und melden Sie alle Auslands-Transaktionen von über 12.500 €. Über die Hotline der Bundesbank erfolgt dies relativ simpel und dauert oft nur wenige Minuten.
Gibt es neben der Z4- weitere AWV-Meldungen?
Es gibt eine Vielzahl verschiedener AWV-Meldungen. Für die meisten Anlässe muss eine Z4-Meldung abgegeben werden. Für Unternehmen und einige Privatpersonen kann es allerdings vorkommen, dass sie im Zusammenhang mit Finanztransaktionen eine andere AWV-Meldung abgeben müssen.
Anlage Z1 | Entfällt - Heutige Z4-Meldung |
---|---|
Anlage Z4 | Ein- und ausgehende Zahlungen für Dienstleistungen, Übertragungen, Kapitaltransaktionen, Transithandel und Direktinvestitionen |
Anlage Z8 | Einnahmen und Ausgaben der Seeschifffahrt |
Anlage Z10 | Wertpapiergeschäfte und Finanzderivate im Außenwirtschaftsverkehr |
Anlage K3 | Vermögen von Inländern im Ausland (Deutsche Direktinvestitionen im Ausland) |
Anlage K4 | Vermögen von Ausländern im Inland (Ausländische Direktinvestitionen in Deutschland) |
Wie Sie sehen, sind die meisten Meldungen sehr spezialisiert. Es gibt auch noch weitere Anlagen, die hauptsächlich Geldinstitute und spezialisierte Finanzunternehmen betreffen. Als Privatperson oder kleineres Unternehmen, sollten Sie diese daher auch nicht weiter beachten.
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Wenn Sie eine Auslandsüberweisung planen, sollten Sie sich am besten genau überlegen, ob Sie dafür wirklich Ihre Hausbank beauftragen möchten. Mit spezialisierten Transfer-Dienstleistern wie Atlantic Money sparen Sie bares Geld.
Besonders deutlich wird dies bei größeren Summen. Eine reguläre Banküberweisung von 15.000 € mit der Sparkasse in die USA kostet Sie bspw. bis zu 77,50 € (27.04.2023). Mit dem Geldtransfer-Anbieter Atlantic Money zahlen Sie dagegen nur 3,00 € für die Überweisung!
Auslandsüberweisung Sparkasse Köln Bonn | [Atlantic Money] | |||
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Dauer | ≈ 4 Tage | 3-4 Tage | 1-5 Tage | 2-5 Tage |
Empfänger erhält | ≈ 16468 USD | 16550 USD | 16474 USD | 16466 USD |
Zahlungsmöglichkeit | Banküberweisung vom Bankguthaben / Odercheck | Banküberweisung | Banküberweisung / Debitkarte | Banküberweisung / Direkte Banküberweisung / Debitkarte / Kreditkarte |
Kostenüberblick | Auf Anfrage | Im Voraus / Mit Monito vergleichbar | Im Voraus / Mit Monito vergleichbar | Im Voraus / Mit Monito vergleichbar |
Diese Transfer-Dienstleister nehmen Ihnen zwar nicht die Pflicht einer AWV-Meldung ab, jedoch helfen sie Ihnen viel Geld zu sparen.
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Sie fragen sich vielleicht..
Muss ich für eine Auslandsüberweisung von 12.500 € oder mehr Geld bezahlen? 💸
Nein, wahrscheinlich nicht. Die AWV-Meldepflicht hat erstmal keine finanziellen Folgen für Sie und dient lediglich der statistischen Erfassung des Zahlungsverkehrs. Viele Personen sind der Auffassung, dass Sie für aus- oder eingehende Zahlungen besondere Steuern entrichten müssen. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Wofür steht die Abkürzung "AWV"?
Die Abkürzung "AWV" steht für Außenwirtschaftsverordnung. Diese ist die Verordung zur Durchführung des deutschen Außenwirtschaftgesetzes. In §67ff der AWV ist die Meldepflicht geregelt, die unter anderem den Kapitalfluss in und aus dem Ausland kontrollieren und statistisch erfassen soll.
Gilt die Meldepflicht auch für Zahlungen in das EU-Ausland? 💱
Ja, grundsätzlich sind alle Zahlungen über 12.500 € in das Ausland meldepflichtig. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Sie Geld nach Spanien, Frankreich oder in ein Drittland überweisen. Informieren Sie sich also unbedingt, ob Sie von der AWV-Meldepflicht betroffen sind oder ob es zu Ihrer Zahlung eine Ausnahme gibt.
Auf meinem Kontoauszug steht „AWV-Meldepflicht beachten - Hotline Bundesbank (0800) 1234-111“ – Was bedeutet das für mich? 🏦
Viele Banken hinterlegen für alle Überweisungen in das Ausland oder aus dem Ausland einen Hinweis zur Meldepflicht. Dies betrifft Sie nur, wenn es sich um einen Betrag von über 12.500 € handelt. Ist Ihre Summe geringer, handelt es sich um eine Kleinbetragszahlung und Sie müssen nicht reagieren.
Wie kann ich meine Zahlung bei der Bundesbank melden?
Für eine sogenannte Z4-Meldung stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können die Hotline der Bundesbank unter (0800) 1234-111 kontaktieren und die Meldung dort telefonisch abgeben. Außerdem besteht die Möglichkeit einer elektronischen Meldung per E-Mail unter szawstat-dtazv@bundesbank.de oder über das Meldeportal der Bundesbank.
Ich habe die Meldepflicht verpasst – was soll ich jetzt machen?
Eine Z4-Meldung müssen Sie grundsätzlich auf den 7. Kalendertag des auf die Zahlung folgenden Monats abgeben. Falls Sie dies vergessen haben, ist die Meldung unverzüglich nachzureichen. Mit etwas Glück können Sie Bußgelder und andere Konsequenzen vermeiden.
Besteht die AWV-Meldepflicht auch bei Zahlungen über Paypal oder Wise?
Grundsätzlich sind alle Zahlungen über 12.500 € zu melden. Dazu zählen nicht nur Banküberweisung über das SEPA-Netzwerk oder SWIFT, sondern auch Zahlungen mit Transfer-Dienstleistern, wie Wise oder Paypal. Sie müssen sogar Zahlungen in Bargeld angeben, wenn diese der AWV-Meldepflicht unterliegen.
Sind Überweisungen auf mein eigenes Konto ebenfalls meldepflichtig?
Reine Kontoüberträge sind nach § 67 ff. AWV von der AWV-Meldepflicht ausgenommen. Dies ist der Fall, wenn Sie bspw. von Ihrem Privatkonto im Ausland Geld auf Ihr Privatkonto in Deutschland überweisen möchten.
Für wen gilt die AWV-Meldepflicht?
Die AWV-Meldepflicht gilt für sämtliche gebietsansässige Personen (auch Unternehmen). Falls Ihre Überweisung unter 12.500 € beträgt, ist diese allerdings nicht meldepflichtig. Sie können den Hinweis auf Ihrem Kontoauszug also getrost ignorieren.
Bis wann muss die AWV-Meldung erfolgen?
Sie müssen die Meldung grundsätzlich bis zum 7. Kalendertag des auf die Zahlung folgenden Monats abgeben. Verpassen Sie diese Frist, drohen Strafen von bis zu 30.000 €.
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