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"AWV-Meldepflicht beachten": Alles, was Sie zu dem Hinweis wissen müssen

Apr. 27, 2023
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Haben Sie vor kurzem eine Auslandsüberweisung getätigt oder empfangen? Dann kann es sein, dass Sie den Hinweis „AWV-Meldepflicht beachten - Hotline Bundesbank (0800) 1234-111“ auf Ihrem Kontoauszug erhalten haben. Allerdings sind nur Überweisungen mit einem Gesamtwert von über 12.500 € meldepflichtig.

Wann Sie die AWV-Meldepflicht betrifft und was das für Sie bedeutet, erfahren Sie im Monito-Ratgeber. Außerdem erklären wir Ihnen ganz genau, wie Sie Ihre Auslandsüberweisung bei der Bundesbank melden können.

Als Privatperson müssen Sie vermutlich eine Z4-Meldung ausfüllen. Daher beziehen wir uns auch auf die entsprechenden Details. Für Wertpapiergeschäfte oder andere Transaktionen gibt es noch andere AWV-Meldungen mit teilweise unterschiedlichen Fristen und Vorgehensweisen!

Übrigens: Keine Panik! Eine AWV- bzw. Z4-Meldung erfolgt meistens in wenigen Minuten telefonisch und hat einen statistischen Hintergrund. Sie müssen also auf Grund der Meldung kein Geld bezahlen.

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AWV-Meldepflicht zusammengefasst:

Wenn Sie eine Überweisung von über 12.500 € in das Ausland getätigt oder empfangen haben, unterliegen Sie der AWV-Meldeplficht. Sie müssen die Überweisung also der Bundesbank melden. Falls Ihre Überweisung niedriger war, können Sie den Hinweis "AWV-Meldepflicht beachten" auf Ihrem Kontoauszug einfach ignorieren.

Was ist die AWV-Meldepflicht und wen betrifft sie?

Die AWV-Meldepflicht dient zur Erfassung von Zahlungsströmen in das Ausland. Dabei bezieht sie sich nicht nur auf Zahlungen aus Drittländern, wie der USA oder der Türkei, sondern auch auf Zahlungen aus EU-Mitgliedsstaaten, wie Spanien oder Frankreich. Aus den erfassten Daten veröffentlicht die Bundesbank regelmäßige Zahlungsbilanzen, die Sie bspw. hier einsehen können.

Grundsätzlich müssen alle Auslandszahlungen von 12.500 € oder mehr an die Bundesbank gemeldet werden. Es macht hierbei keinen Unterschied, ob Sie Geld aus dem Ausland empfangen oder es versenden. Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, müssen Sie alle ein- und ausgehende Zahlungen melden.

Als Zahlung gelten:

  • Überweisungen in Euro oder Fremdwährungen
  • Lastschrifteinzüge
  • Schecks
  • Aufrechnungen und Verrechnungen
  • Barzahlungen

Wichtig zu wissen ist, dass auch Zahlungen über Transfer-Dienstleister, wie Wise, Currencyfair oder Mobile-Wallets, wie Paypal meldepflichtig sind.

INFO: Wenn Sie einen Vermerk zur AWV-Meldepflicht auf Ihrem Kontoauszug bemerkt haben, bedeutet dies nicht zwingend, dass Sie sich darum kümmern müssen. Denn die meisten Banken weisen ihre Kunden grundsätzlich bei allen Auslandsüberweisungen darauf hin. Falls der Betrag Ihrer Überweisung niedriger als 12.500 € ist, können Sie den Hinweis getrost ignorieren.

Welche Ausnahmen von der Meldepflicht gibt es?

Bestimmte Zahlungen sind von AWV-Meldepflicht ausgenommen. Wenn Sie beispielsweise eine Kontoübertragung von Ihrem inländischen auf Ihr ausländisches Konto veranlassen, müssen Sie dies nicht melden.

Außerdem gibt es folgende Ausnahmen:

  • Wareneinfuhrzahlungen und Ausfuhrerlöse

Zahlungen für den Import und Export von Waren müssen nicht der Bundesbank gemeldet werden. Allerdings gilt dies nur für physische Güter, Software und Technologie sind weiterhin meldepflichtig.

  • Aus- und Rückzahlungen von Krediten und Einlagen

Zahlungen, die Kredite und Einlagen mit einer Laufzeit von über 12 Monaten betreffen, sind nicht meldepflichtig.

  • Mehrere Kleinbetragszahlungen derselben Person

Mehrere und nicht zusammenhängende Kleinbetragszahlungen von insgesamt über 12.500 € müssen auch nicht der Bundesbank gemeldet werden. Allerdings ist es nicht zulässig, größere Zahlungen aufzuteilen, um die Meldepflicht zu vermeiden.

Auslandsüberweisung melden: So klappt es problemlos!

Das Melden einer Zahlung ist grundsätzlich sehr einfach. Während Privatpersonen dies in der Regel telefonisch machen sollten, steht es Unternehmen frei, die Meldung per E-Mail oder über ein Meldeportal einzureichen.

Gerade Privatpersonen vergessen oft, dass sie die AWV-Meldung direkt der Bundesbank überbringen müssen. Die eigene Bank oder ein Transfer-Dienstleister können dies nicht erledigen.

Oft sorgt auch die Meldefrist für Unklarheiten. Dabei gilt, dass die sogenannte Z4-Meldung bis zum 7 Tag des auf die Zahlung folgenden Monats erfolgen muss. Wenn Sie also am 27.04.2023 eine meldepflichtige Auslandsüberweisung erhalten haben, müssen Sie diese bis zum 07.05.2023 melden.

AWV-Meldung per Telefon

Als Privatperson können Sie Ihre Auslandsüberweisungen ganz bequem und kostenfrei telefonisch an die Bundesbank melden. Dafür gibt es eine Hotline, die von Service-Mitarbeitern betrieben wird. Diese führen Sie Schritt für Schritt durch die Meldung und stellen sicher, dass Sie keine Details vergessen.

Die Melde-Hotline der Bundesbank erreichen Sie werktags zwischen 9:00 und 15:00 unter (0800) 1234-111 – derselben Telefonnummer, die Sie vermutlich bereits auf Ihrem Kontoauszug bemerkt haben. Allerdings ist sie offiziell nur aus dem deutschen Festnetz erreichbar.

Wenn Sie keinen Zugang zu einem Festnetztelefon haben oder aus dem Ausland eine Meldung abgeben müssen, können Sie die Bundesbank auch unter +49 6131 377 4790 erreichen.

AWV-Meldung per E-Mail

Für Unternehmen und Privatpersonen, die regelmäßige AWV-Meldungen abgeben müssen, bietet sich die Meldung per E-Mail an. So können mehrere Meldungen mit wenig Aufwand erstellt und abgegeben werden – das Warten auf einen Service-Mitarbeiter der Hotline wird so vermieden.

Dafür stellt die Bundesbank ein Merkblatt bereit, welches die erforderlichen Angaben erklärt. Um ein festgelegtes Formular handelt es sich dabei nicht. Die Z4 Meldungen sollten sich aber am vorgegebenen Format orientieren, damit diese ohne größere Probleme ausgewertet werden können.

In jedem Fall müssen folgende Details an die Bundesbank gemeldet werden:

  • Vollständiger Name
  • Absenderland oder Empfängerland
  • Überweisungszweck (bzw. Verwendungszweck bei Bargeldtransaktionen)
  • Geldbetrag 
  • Meldenummer
  • Kontaktdaten für Rückfragen

Privatpersonen nutzen für Transaktionsmeldungen grundsätzlich die Meldenummer 00999995. Unternehmen müssen dagegen im Voraus eine Meldenummer beantragen. Das Formular dazu finden Sie hier. Anschließend kann die ausgefüllte Meldung an szawstat-dtazv@bundesbank.de versendet werden.

INFO: Wenn Sie über kein Telefon verfügen oder aus sonstigen Gründen keine Meldung per Telefon durchführen können, haben Sie auch als Privatperson die Möglichkeit, AWV-Meldungen per E-Mail abzugeben.

AWV-Meldung über das Meldeportal der Bundesbank

Um die Abgabe elektronischer AWV-Meldungen zu erleichtern, hat die Bundesbank vor einigen Jahren ein Meldeportal entwickelt. Dort können Privatpersonen und Unternehmen relativ unkompliziert elektronische Meldungen abgeben. Es besteht auch die Möglichkeit mehrere Meldungen gleichzeitig in XML- oder CSV-Dateien abzugeben.

Da mit der Registrierung allerdings ein gewisser Aufwand verbunden ist, lohnt sich das Portal der Bundesbank nur für Personen mit regelmäßigem Meldebedarf. Wir empfehlen Privatpersonen grundsätzlich die AWV-Meldung per Telefon zu einzureichen. Das ist schließlich relativ unkompliziert, zu 100 % kostenfrei und garantiert vollständig.

Wenn Sie dennoch ein Benutzerkonto bei dem Meldeportal der Bundesbank erstellen möchten, können Sie dies hier tun.

Gibt es Strafen, wenn ich eine AWV-Meldung vergesse?

Verspätete oder vergessene, aber auch fehlerhafte oder unvollständige AWV-Meldungen können Sie ein hohes Bußgeld kosten. Entscheidend ist dabei, ob dies vorsätzlich oder versehentlich geschehen ist.

Falls Sie die Meldefrist verpasst haben, sollten Sie dies unverzüglich nachholen. So haben Sie eventuell die Möglichkeit, ein Bußgeld komplett zu vermeiden. Die Service-Mitarbeiter der Melde-Hotline wissen in der Regel, was zu tun ist und können Ihre Meldung auch im Nachhinein aufnehmen.

Bei Nichtbeachtung der AWV-Meldepflicht drohen grundsätzlich Strafzahlungen von bis zu 30.000 €. Achten Sie also auf die Hinweise Ihrer Bank und melden Sie alle Auslands-Transaktionen von über 12.500 €. Über die Hotline der Bundesbank erfolgt dies relativ simpel und dauert oft nur wenige Minuten.

Gibt es neben der Z4- weitere AWV-Meldungen?

Es gibt eine Vielzahl verschiedener AWV-Meldungen. Für die meisten Anlässe muss eine Z4-Meldung abgegeben werden. Für Unternehmen und einige Privatpersonen kann es allerdings vorkommen, dass sie im Zusammenhang mit Finanztransaktionen eine andere AWV-Meldung abgeben müssen.

Anlage Z1

Entfällt - Heutige Z4-Meldung

Anlage Z4

Ein- und ausgehende Zahlungen für Dienstleistungen, Übertragungen, Kapitaltransaktionen, Transithandel und Direktinvestitionen

Anlage Z8

Einnahmen und Ausgaben der Seeschifffahrt

Anlage Z10

Wertpapiergeschäfte und Finanzderivate im Außenwirtschaftsverkehr

Anlage K3

Vermögen von Inländern im Ausland (Deutsche Direktinvestitionen im Ausland)

Anlage K4

Vermögen von Ausländern im Inland (Ausländische Direktinvestitionen in Deutschland)

Wie Sie sehen, sind die meisten Meldungen sehr spezialisiert. Es gibt auch noch weitere Anlagen, die hauptsächlich Geldinstitute und spezialisierte Finanzunternehmen betreffen. Als Privatperson oder kleineres Unternehmen, sollten Sie diese daher auch nicht weiter beachten.  

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Dauer

≈ 4 Tage

3-4 Tage

1-5 Tage

2-5 Tage

Empfänger erhält

≈ 16468 USD

16550 USD

16474 USD

16466 USD

Zahlungsmöglichkeit

Banküberweisung vom Bankguthaben / Odercheck

Banküberweisung

Banküberweisung / Debitkarte

Banküberweisung / Direkte Banküberweisung / Debitkarte / Kreditkarte

Kostenüberblick

Auf Anfrage

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