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Was bedeutet eigentlich Doppelbesteuerung? (einfach erklärt)

Feb. 18, 2021
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Das internationale Steuerrecht ist kompliziert. Theoretisch können Personen mit einem Wohnsitz in Deutschland und einem Einkommen aus dem Ausland von zwei Staaten vollumfänglich besteuert werden. Damit dies nicht passiert, gibt es Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die eine doppelte Besteuerung und eine doppelte Nichtbesteuerung vermeiden sollen.

Doppelbesteuerungsabkommen sind Verträge zwischen zwei Staaten, die genau festlegen, welchem Staat die Besteuerung in welcher Situation zusteht. So wird bspw. festgelegt, dass ein deutscher Grenzgänger mit einer Arbeitsstelle in Frankreich, aber einem Wohnsitz in Deutschland, uneingeschränkt in Deutschland steuerpflichtig ist. Gäbe es zwischen beiden Staaten kein Abkommen, könnten sowohl Deutschland als auch Frankreich Steueransprüche geltend machen.

Allerdings ist Vorsicht geboten: Doppelbesteuerungsabkommen werden von Deutschland mit anderen Staaten individuell verhandelt. Die Inhalte sind also teilweise sehr unterschiedlich, weshalb jeder Fall neu geprüft werden muss.  

Das Problem mit der Doppelbesteuerung

Für Personen oder Unternehmen, die im Ausland Einkommen erzielen, sind Doppelbesteuerungsabkommen ein wahrer Segen. Denn damit haben sie eine rechtliche Grundlage, die verhindert, dass sie in zwei Ländern vollumfänglich besteuert werden. In einem Abkommen wird ausdrücklich geklärt, wie und unter welchen Umständen grenzübergreifendes Einkommen besteuert wird.

So wird die Doppelbesteuerung vermieden und gleichzeitig sichergestellt, dass eine Steuerpflicht in einem der Länder entsteht.

Das kann auf vier verschiedenen Prinzipien basieren:

  • Wohnlandprinzip: Eine Person ist immer in dem Staat steuerpflichtig, in dem sie ihren Wohnsitz hat.

    Beispiel: Ein Grenzgänger, der zur Arbeit von Deutschland nach Frankreich pendelt, zahlt nur in Deutschland Steuern.
  • Quellenlandprinzip: Eine Person ist in dem Staat steuerpflichtig, aus dem das Einkommen stammt.

    Beispiel: Ein Grenzgänger, der zur Arbeit von Deutschland nach Frankreich pendelt, zahlt nur in Frankreich Steuern.

Neben diesen beiden Prinzipien gibt es noch zwei weitere Prinzipien, die zusätzlich angewendet werden können.

  • Welteinkommensprinzip: Der Steuerpflichtige wird mit dem gesamten Welteinkommen versteuert.

    Beispiel
    : Ein Grenzgänger, der zur Arbeit von Deutschland nach Frankreich pendelt und einem Nebenjob in Deutschland nachgeht, versteuert beide Einkünfte in Deutschland.
  • Territorialitätsprinzip: Der Steuerpflichtige versteuert nur das Einkommen, das er in dem betreffenden Staat erwirtschaftet hat.

    Beispiel: Ein Grenzgänger, der zur Arbeit von Deutschland nach Frankreich pendelt und einem Nebenjob in Deutschland nachgeht, versteuert die Einkünfte im jeweiligen Ursprungsland.

Normalerweise gilt in Deutschland das Welteinkommensprinzip und das Wohnlandprinzip. Personen, die in Deutschland leben, versteuern dort also ihr Weltweinkommen. Da dies im Konflikt mit den Steuergesetzen eines anderen Landes stehen kann, hat Deutschland mit über 90 Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.

INFO: Wie bereits erwähnt, werden Doppelbesteuerungsabkommen immer unabhängig verhandelt. Ein einheitliches Schema dafür gibt es also nicht. Sie müssen sich also im Voraus informieren, ob es für Ihre spezifische Situation ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt!

Wie werden Doppelbesteuerungsabkommen angewendet?

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wenden Staaten in der Regel eine der beiden Methoden an:

  1. Freistellungsmethode: Hier werden nur in einem Staat Steuern fällig. In dem anderen Staat werden die bereits versteuerten Einkünfte außer Acht gelassen – also freigestellt.
  2. Anrechnungsmethode: Hier wird die Steuerpflicht im Inland über die Summe reduziert, die bereits in einem anderen Staat entrichtet wurde.

Viele Staaten verlangen für die Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommen eine Bescheinigung über den Wohnsitz einer Person. Die sogenannte Ansässigkeitsbescheinigung kann man in Deutschland ohne viel Aufwand beim Bundeszentralamt beantragen. Die Vorlage dafür finden Sie hier.  

Mit welchen Staaten hat Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Deutschland hat mit insgesamt über 90 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen, die regelmäßig aktualisiert werden. Meistens werden mit Staaten Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, die ähnliche Vorstellungen bei der Besteuerung ihrer Bürger vertreten, wie Deutschland. Es existieren aber auch Abkommen mit Steueroasen, wie Costa Rica und den Philippinen.

Eine Übersicht der deutschen Doppelbesteuerungsabkommen finden Sie in dieser Grafik:

Quelle: Bundesfinanzministerium

Das OECD – Musterabkommen

Staaten haben bei der Aushandlung ihrer Doppelbesteuerungsabkommen Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass sie die Regeln für ihr Abkommen eigenständig festlegen können. Allerdings gibt es mit dem OECD–Musterabkommen eine Grundlage, die für die meisten Doppelbesteuerungsabkommen von EU-Staaten angewendet wird.

Für Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Industrienationen und Entwicklungsländern gibt es ein von den Vereinten Nationen entwickeltes Musterabkommen. Darüber hinaus haben die USA ein eigenes Musterabkommen, das mit ihren steuerlichen Besonderheiten (Steuer auf Staatsangehörigkeit) übereinstimmt.

Der parallel zum OECD-Musterabkommen veröffentlichte Kommentar kann zur Auslegung der tatsächlich abgeschlossenen Abkommen genutzt werden.

Was bedeuten Doppelbesteuerungsabkommen für Monito-Nutzer?

Wir haben kürzlich festgestellt, dass viele unserer Nutzer Transfer-Dienstleister nutzen, um größere Geldbeträge in andere Länder zu überweisen. Oft geht es dabei um das Auswandern oder um Investitionen in Immobilien, Unternehmen oder andere Wertanlagen. In vielen Fällen gibt es Doppelbesteuerungsabkommen, die Steuervorteile versprechen.

Dabei ist es wichtig, eine jährliche Übersicht der getätigten Transfers vorweisen zu können, um zu Belegen, dass Gelder tatsächlich geflossen sind. Vielen ist nicht bewusst, dass Transfer-Dienstleistern solche Übersichten ebenfalls erstellen können und entscheiden sich für teurere Auslandsüberweisungen bei ihrer Hausbank.

Wise, Azimo, Currencyfair und eigentlich alle anderen Transfer-Dienstleister bieten jährliche Transaktionsauszüge an und können die Darstellungen auf Wunsch sogar auf bestimmte Daten zuschneiden. Wenn man die Funktion auf Anhieb nicht finden kann, sollte man aber beim Kundensupport fündig werden. Fakt ist, dass fast Transfer-Dienstleister auf Wunsch Belege ausstellen.

Fazit: Wie nutzt man Doppelbesteuerungsabkommen in der Praxis?

Wir hoffen, dass Sie in diesem Artikel etwas über Doppelbesteuerung gelernt haben und nun verstehen, wieso Doppelbesteuerungsabkommen so wichtig sind. Die einzelnen Abkommen sind allerdings so komplex, dass sie diese vermutlich nicht alleine anwenden können. Oft gibt es Interpretationsspielraum, der von Laien nicht gedeutet werden kann.

Wir empfehlen Ihnen, für Ihre persönliche Situation, einen Steuerberater zu konsultieren. Dieser wird genau wissen, wann Sie auf ein Doppelbesteuerungsabkommen zugreifen können und wie Sie die Voraussetzungen dafür schaffen.

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