D-Visum für Deutschland beantragen: Darauf kommt es an
Jan Watermann
Autor
Jan ist als digitaler Nomade Experte für grenzüberschreitende Geldtransfers und Internationalisierung. Für Monito teilt er sein Wissen in Inhalten, die speziell auf die DACH-Region ausgerichtet sind.
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Mehr erfahrenSie möchten sich längerfristig im in Deutschland aufhalten, um zu studieren oder zu arbeiten? Dann benötigen Sie ein D-Visum - allerdings nur, wenn Sie aus einem Drittland kommen. Bürger eines EU-Mitgliedstaates, EWR-Staatsangehörige und Staatsangehörige der Schweiz, genießen Personenfreizügigkeit und unterliegen daher nicht der Visumspflicht.
Das Beantragen eines D-Visums ist oftmals nicht so einfach. Was Sie über das D-Visum wissen müssen und wie Sie es beantragen, erfahren Sie im Monito-Ratgeber. Viel Spaß! 💸
Fakten zum D-Visum im Überblick:
- Das D-Visum berechtigt zu längerfristigen Aufenthalten in Deutschland zwischen 3 bis 12 Monaten.
- Die Anforderungen für den Visumsantrag variieren von Land zu Land und nach Aufenthaltsgrund.
- Das D-Visum lässt sich bei ausreichender Begründung des geplanten Aufenthalts relativ schnell beantragen.
- Der Aufenthaltsgrund für ein D-Visum lässt sich nach der Einreise nur bedingt ändern.
Was ist das D-Visum eigentlich?
Möchten Sie als Staatsangehöriger eines Drittlandes in den Schengen-Raum einreisen, benötigen Sie ein Visum. Ausnahmen gibt es für Staatsangehörige einiger Länder bei Kurzaufenthalten bis zu 90 Tagen.
Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen benötigen Staatsangehörige von Drittländern ein sogenanntes C-Visum. Das D-Visum berechtigt zu längeren Aufenthalten von in der Regel 3 bis 6 Monaten, jedoch maximal 12 Monaten.
Außerdem lässt sich ein D-Visum in eine längerfristige Aufenthaltserlaubnis umwandeln. Hat man dies vor, sollte man sich direkt nach der Einreise an die Ausländerbehörde melden und den Aufenthaltstitel beantragen.
Welche Gründe gibt es für das Beantragen eines D-Visums?
Wie bereits angemerkt, wird das D-Visum für längerfristige Aufenthalte ausgestellt. Das können zum Beispiel folgende sein:
- Familiennachzug
- Heirat
- Studium
- Sprachkurs
- Arbeit
- Praktika oder Au-Pairs-Tätigkeiten
Wichtig ist, dass man bereits beim Antrag für ein Single- oder Multi-Entry-Visum entscheidet. Single-Entry-Visa sind nur für einen einzigen Besuch in der Schengen-Zone gültig. Das bedeutet, dass sie bei der Ausreise verfallen und nicht mehr genutzt werden können. Mit einem Multi-Entry-Visum kann man dagegen nach Belieben aus der Schengen-Zone aus- und wieder einreisen, solange man die angegebene Gültigkeit nicht überschreitet.
Das D-Visum muss in jedem Fall bei einer Botschaft oder Konsulat des Landes beantragt werden, in dem man den längerfristigen Aufenthalt plant.
D-Visum für Deutschland beantragen: So geht’s
Die Anforderungen für das Beantragen eines D-Visums können von Land zu Land variieren. Daher empfehlen wir Ihnen, sich im Voraus mit einer Botschaft oder einem Konsulat Deutschlands im jeweiligen Land in Verbindung zu setzen. Dort können Sie die genauen Bedingungen erfragen und erhalten in der Regel auch eine Checkliste, die Ihnen dabei hilft, sämtliche Dokumente zu beschaffen.
Folgende Unterlagen benötigen Sie in jedem Fall:
- Ausgefüllter Antrag für das D-Visum
- Nachweis zum Aufenthaltsgrund (bspw. Eheurkunde, Termin beim Standesamt, Registrierungsbescheinigung des Sprachkurses)
- Mehrere aktuelle biometrische Passfotos
- Reisepass mit mindestens 6 Monaten Gültigkeit
- Kopie der Reisepass-Seite mit den personenbezogenen Daten
- Krankenversicherungsnachweis
So beantragen Sie ein D-Visum:
Das Beantragen eines D-Visums ist ein unkomplizierter Prozess, wenn Sie bereits alle Dokumente haben. Auch hier gibt es ggf. Unterschiede zwischen den einzelnen Auslandsvertretungen. Der Prozess kann in Ihrem Fall also leicht abweichen.
1. Vereinbaren Sie einen Termin bei einer Auslandsvertretung
Sie müssen grundsätzlich einen Termin zur Beantragung des D-Visums vereinbaren. Wenden Sie sich dazu entweder telefonisch an die Auslandsvertretung oder nutzen Sie die Online-Terminierung, die in vielen Ländern angeboten wird. Die deutschen Botschaften und Konsulate in einigen Ländern sind leider stark überlastet, weshalb es viel Zeit und Aufwand in Anspruch nehmen kann, einen Termin zu bekommen.
2. Vergewissern Sie sich, dass Sie alle nötigen Dokumente haben
Stellen Sie nochmal sicher, dass Sie sämtliche Dokumente haben, die von Ihnen gefordert werden. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie telefonisch nachfragen.
3. Reichen Sie den Visumsantrag vor Ort persönlich ein
Sie müssen Ihr D-Visum persönlich bei der jeweiligen Auslandsvertretung beantragen. Dabei sind die Sachbearbeiter berechtigt, Ihnen einige Fragen zu Ihrem geplanten Aufenthalt zu stellen und Ihre Antworten zu vermerken. In der Regel dauert das eigentliche Beantragen des D-Visums nicht länger als 20 Minuten. Sie geben Ihren Reisepass ab, bis eine finale Entscheidung getroffen wurde.
4. Holen Sie Ihren Reisepass und Ihr D-Visum ab
Die Auslandsvertretung wird Sie kontaktieren, sobald ihr Beschluss feststeht. Anschließend können Sie Ihren Reisepass abholen. Falls das Visum erteilt wurde, befindet sich dies zu diesem Zeitpunkt bereits in Ihrem Pass. Bei einer Ablehnung erfahren Sie außerdem die Gründe und können ggf. erneut einen Antrag stellen.
Aber wie lange dauert das Visumsverfahren?
Die Dauer des Visumsverfahren hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend ist dabei die Auslastung der Ausländerbehörde und der jeweiligen Auslandsvertretung. Grundsätzlich sollten Sie mit mindestens 1 bis 3 Monaten rechnen.
Pandemien oder andere unvorhersehbare Ereignisse können für zusätzliche Verzögerungen sorgen. Sie sollten sich unbedingt bei Ihrer Terminbuchung über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer informieren.
Das sind die Kosten für das D-Visum:
Die Kosten für das D-Visum variieren je nach Schengen-Land in das Sie einreisen möchten. Für das D-Visum in Deutschland müssen Sie mit Bearbeitungsgebühren in Höhe von 75,00 € rechnen. Minderjährige müssen lediglich 37,50 € bezahlen. Wichtig: Im Falle einer Ablehnung erfolgt keine Rückerstattung der bereits bezahlten Visumsgebühr.
In Ausnahmefällen ist auch eine Befreiung von den Gebühren möglich. Dies gilt für Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder von Deutschen, sowie die Eltern minderjähriger Deutscher. Aus humanitären Gründen können die Gebühren ebenfalls erlassen oder ermäßigt werden.
Sprachvisum – langfristige Aufenthalte in Deutschland leicht gemacht
Das D-Visum ist das Visum der Wahl für Ehepartner, Arbeitnehmer und viele weitere Personengruppen. Was oft nicht beachtet wird, sind die Möglichkeiten, die sich für meist junge Drittstaatsangehörige ergeben, die einfach nur temporär in Deutschland leben möchten.
Ein D-Visum in Kombination mit einem Sprachkurs (auch Sprachvisum genannt) ist eine der besten Möglichkeiten, um bis zu 12 Monate in Deutschland zu leben und das Land zu bereisen. Denn die Anforderungen sind relativ gering. Neben einem Nachweis für die Teilnahme an einem Sprachkurs, benötigen Interessenten nur ausreichende liquide Mittel und eine Krankenversicherung.
Besonders beliebt ist dies bei jüngeren Menschen, für die ein Aufenthalt über 90 Tage in Deutschland nicht ausreichend ist. Allerdings sollten Antragsteller auch ein echtes Interesse mitbringen, die deutsche Sprache zu lernen. Eine Bedingung für das Visum ist, dass der Sprachkurs mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche umfasst.
Fazit: Einreise mit dem D-Visum leicht gemacht
Das D-Visum berechtigt zu längerfristigen Aufenthalten in Deutschland und ist damit der Ausgangspunkt für den Ehegattennachzug, Hochzeiten, Arbeitsverhältnisse, Studienaufenthalte und mehr. Erfüllt man alle Bedingungen, lässt sich das Visum relativ einfach beantragen. Wichtig ist, dass man sich ganz genau über die geltenden Anforderungen und erforderlichen Dokumente informiert.
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