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Zweitwohnsitz anmelden: Wann gilt Meldepflicht?

Jan. 20, 2022
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In Deutschland gibt es schätzungsweise zwei Millionen Zweitwohnsitze. Diese sind grundsätzlich meldepflichtig. Versäumt man die Meldung, können empfindliche Strafen drohen. Doch wer muss überhaupt einen Zweitwohnsitz anmelden und welche Konsequenzen gibt es nach der Anmeldung?

Wir nehmen das Thema „Zweitwohnsitz anmelden“ in diesem Beitrag einmal genau unter die Lupe. Dabei erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um unangenehme Folgen zu vermeiden. Viel Spaß! 💸

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Zweitwohnsitz anmelden: Fakten im Überblick

  • Ein Zweitwohnsitz in Deutschland muss innerhalb von zwei Wochen gemeldet werden.
  • Zweitwohnsitze im Ausland sind nicht von der Meldepflicht betroffen.
  • In vielen Städten fällt eine Zweitwohnsitzsteuer an, die Sie unbedingt mitkalkulieren sollten.
  • Ein Zweitwohnsitz kann sich dennoch lohnen, wenn dieser Ihnen ausreichend Vorteile bietet.

Was ist ein Zweitwohnsitz überhaupt?

Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz noch eine andere Unterkunft regelmäßig bewohnen, dann handelt es sich dabei um ihren Zweitwohnsitz. Ihr Hauptwohnsitz ist dort, wo Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben oder sich mehr als die Hälfte des Jahres aufhalten.

Zweitwohnsitze sind sehr beliebt. Dabei kann es verschiedene Gründe für sie geben:

  • Regelmäßiger Urlaub im eigenen Ferienhaus
  • Wochenunterkunft, um Pendeln zu vermeiden
  • Zusammenleben mit dem Lebenspartner
  • Zweitwohnsitz im Haus der Eltern als Student

Muss ich meinen Zweitwohnsitz anmelden?

Wenn Sie innerhalb Deutschlands einen Zweitwohnsitz unterhalten, dann ist dieser meldepflichtig. Dabei ist es grundsätzlich egal, um welche Art von Zweitwohnsitz es sich handelt. Leben Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz noch an einem anderen Ort? Dann müssen Sie dies an das Einwohnermeldeamt weitergeben.

Das gilt jedoch nicht für einen Zweitwohnsitz im Ausland. Dieser muss nicht an die deutschen Behörden gemeldet werden. Allerdings kann es sein, dass dieser wiederum im Ausland meldepflichtig ist.

Viele Menschen sind sich nicht bewusst, dass sie einen Zweitwohnsitz unterhalten. Grundsätzlich löst allein das Beziehen einer Wohnung einen Zweitwohnsitz aus, wenn es sich nicht um einen unerheblichen Zeitraum handelt. Übernachtet man bspw. in regelmäßigen Abständen bei dem eigenen Partner, löst man damit in der Regel einen Zweitwohnsitz aus, welcher meldepflichtig ist.

Handelt es sich jedoch nur um unregelmäßige Übernachtungen und nur kurze Zeiträume, löst man damit meist keinen Zweitwohnsitz aus. Im Zweifel können Anwälte oder Steuerberater dabei helfen, herauszufinden, ob man einen Zweitwohnsitz anmelden muss.

Welche Steuern müssen bei einem Zweitwohnsitz gezahlt werden?

Die meisten Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnsitzsteuer. Diese müssen alle Personen bezahlen, die dort einen Zweitwohnsitz unterhalten. Am besten informiert man sich auf der Homepage der jeweiligen Stadt oder Gemeinde darüber, ob eine Zweitwohnsitzsteuer anfällt. Alternativ kann man sich auf Zweitwohnsitzsteuer.de über Städte informieren, die noch keine Zweitwohnsitzsteuer eingeführt haben.

Die Höhe der Steuer variiert und kann von der Stadt oder Gemeinde selbst festgelegt werden. In Berlin beträgt diese 15 %, in Hamburg und München dagegen nur 8 %, bzw. 9 %. Da die Steuerlast nicht gering ist, sollte man sich genau überlegen, ob es sich lohnt, einen Zweitwohnsitz zu unterhalten.

Auch Studenten müssen in vielen Fällen Zweitwohnsitzsteuer entrichten, wenn sie noch bei ihren Eltern gemeldet sind. Es kann sich daher finanziell lohnen, auf einen der Wohnsitze verzichten.

Wie meldet man einen Zweitwohnsitz überhaupt an?

Den Zweitwohnsitz meldet man beim Einwohnermeldeamt oder dem Bürgerbüro an. Dazu vereinbart man in der Regel im Voraus einen Termin. Anschließend erfolgt die Meldung ähnlich wie die Meldung des Hauptwohnsitzes. Auf dem Meldeformular tragen Sie jedoch zusätzlich Ihren Hauptwohnsitz ein.

Mit etwas Glück werden die Meldeformulare auch online angeboten. Dann können Sie diese entweder direkt online ausfüllen oder ausdrucken und postalisch an das zuständige Amt schicken.  

Was kostet es, eine Nebenwohnung anzumelden?

In den meisten Fällen ist das Anmelden des Zweitwohnsitzes kostenfrei. Bei einigen Einwohnermeldeämtern und Bürgerbüros fallen Bearbeitungsgebühren an. Diese sollten jedoch 10 € nicht übersteigen.

Allerdings sollten Sie die drohende Zweitwohnsitzsteuer beachten. Diese macht den Zweitwohnsitz in vielen Regionen zu einem teuren Vergnügen. Informieren Sie sich also am besten im Voraus, ob bei Ihrem geplanten Zweitwohnsitz eine Meldegebühr oder eine Zweitwohnsitzsteuer anfällt. So können Sie in Ruhe entscheiden, ob sich ein Zweitwohnsitz für Sie lohnt.

Wann lohnt sich ein Zweitwohnsitz überhaupt?

Es gibt zahlreiche Gründe für einen Zweitwohnsitz. Ob sich dieser lohnt, hängt von vielen persönlichen Faktoren ab. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass sich ein Zweitwohnsitz lohnt, wenn ihre persönlichen Vorteile höher sind als die dadurch entstehenden kosten.

Das könnte zum Beispiel bei den folgenden Szenarien der Fall sein:

  • Sie müssen durch den Zweitwohnsitz weniger Pendeln und sparen viel Zeit
  • Sie verbringen durch den Zweitwohnsitz mehr Zeit mit Ihrem Lebenspartner
  • Sie können durch den Zweitwohnsitz mehr Urlaub machen

Natürlich gibt es noch zahlreiche weitere Szenarien. Letztendlich ist es eine persönliche Entscheidung, ob sich ein Zweitwohnsitz lohnt.

Was passiert, wenn man das Anmelden des Nebenwohnsitzes vergisst?

Problematisch wird es erst, wenn man das Anmelden des Zweitwohnsitzes gänzlich vergisst. Wer den Zweitwohnsitz nicht innerhalb von zwei Wochen anmeldet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1000 €. Außerdem wird durch die Verzögerung auch die Zweitwohnsitzsteuer nicht bezahlt. Das gleicht theoretisch der Steuerhinterziehung, die noch deutlich schlimmere Konsequenzen haben kann.

Die meisten Behörden zeigen sich bei Verspätungen jedoch kulant. Dies gilt insbesondere, wenn man einen guten Grund hat, weshalb man den Zweitwohnsitz noch nicht anmelden konnte. Zur Coronazeit arbeiten viele Ämter auch nur mit Terminen, was oftmals lange Wartezeiten zufolge hat. Daher werden die Meldefristen aktuell in der Regel nicht ganz so eng gesehen.

Sie sollten jedoch unbedingt versuchen, ihren Zweitwohnsitz fristgerecht anzumelden. So können Sie mögliche Strafen gänzlich ausschließen.

Fazit: Meldepflicht beim Zweitwohnsitz beachten!

Ein Zweitwohnsitz in Deutschland unterliegt ebenso der Meldepflicht, wie ein Hauptwohnsitz in Deutschland. Das bedeutet: Innerhalb von zwei Wochen müssen Sie diesen an das Einwohnermeldeamt melden. Verpassen Sie diese Frist, dann riskieren Sie Strafen.

Mit dem Zweitwohnsitz wird in vielen Städten eine Zweitwohnsitzsteuer ausgelöst. Informieren Sie sich bereits im Voraus über Ihre steuerlichen Pflichten. So können Sie unangenehme Überraschungen gänzlich vermeiden.

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