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Sie möchten die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen? So klappt‘s ohne Probleme!

Apr. 1, 2021
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Österreich stellt mitunter die strengsten Anforderungen für die Vergabe der eigenen Staatsbürgerschaft. Obwohl der Antrag relativ verständlich ist, gibt es viele einzelne Aspekte, die man dabei beachten muss. Mit der österreichischen Staatsbürgerschaft entstehen auch Pflichten, die man kennen sollte.

In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über das Beantragen der österreichischen Staatsbürgerschaft. Außerdem zeigen wir Ihnen die Vorteile der Staatsbürgerschaft auf und bewerten, wann sich ein Antrag lohnt und wann man darauf verzichten sollte.

Sie interessieren sich für Einbürgerungsanträge in anderen Ländern?

Was sind die Vorteile der österreichischen Staatsbürgerschaft?

Wer in Österreich lebt und dort seinen Lebensmittelpunkt hat, genießt mit der österreichischen Staatsbürgerschaft erhebliche Vorteile. Aber auch im internationalen Vergleich gilt diese als eine der begehrtesten Staatsbürgerschaften der Welt. Für Einwanderer ist die Annahme der österreichischen Staatsbürgerschaft oft der letzte Schritt, um sich vollständig zum Land zu bekennen. Das liegt unter anderem auch daran, dass sie ihre bisherige Staatsbürgerschaft in der Regel dabei abgeben müssen.

Typische Vorteile sind zum einen:

  • Wahlrecht in Österreich
  • Freizügigkeit im gesamten Schengenraum
  • Freier Zugang zu allen Berufen in Österreich (auch Polizist, Richter und anderen Berufen im Staatsdienst)
  • Vereinfachter Nachzug von Familienangehörigen
  • Zugang zu diplomatischen Leistungen im Ausland, Schutz im Inland
  • Reisefreiheit

Die eigenen Interessen entscheiden darüber, welche Vorteile individuell überwiegen. Für viele Einwanderer ist die Annahme der österreichischen Staatsbürgerschaft auch der letzte Schritt, um gesellschaftlich als „Österreicher“ angesehen zu werden. Die meisten Menschen beantragen die österreichische Staatsbürgerschaft, weil sie sich mit Österreich bereits stärker verbunden fühlen als mit ihrem Heimatland und daher offiziell Österreicher werden möchten. 

Reisefreiheit österreichischer Staatsbürger

Der österreichische Reisepass ist zudem der fünfbeste Reisepass der Welt. Dieser bietet visumsfreien Zugang zu 187 Ländern und Territorien weltweit.

In der Grafik sehen sie, in welche Länder (farbig markiert) österreichische Staatsbürger visumsfrei, reisepassfrei oder mit einem E-Visum einreisen können. Wie Sie sehen, ist das Beantragen eines Visums nur in relativ wenigen Ländern erforderlich.

Bildquelle: (Passportguy at English Wikipedia, CC BY 3.0)

Wer kann die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen und was sind die Voraussetzungen?

Die Anforderungen für das Beantragen der österreichischen Staatsbürgerschaft sind deutlich strenger als in Deutschland. Der Antragssteller muss einen mindestens zehnjährigen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich nachweisen können und noch zusätzliche Bedingungen erfüllen, um den allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen zu entsprechen. Die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen müssen erfüllt werden, um einen Einbürgerungsantrag zu stellen.

Einbürgerung durch die Erfüllung der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen

Wer die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen von Österreich erfüllt, kann zwar einen Antrag auf den Erhalt der Staatsbürgerschaft stellen, allerdings besteht damit keine Garantie auf eine Bewilligung. In der Regel werden die Anträge aber anstandslos bewilligt, wenn sich Antragsteller gut integriert haben und sonst keine Hindernisse im Weg stehen.

Das sind die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen von Österreich:

  • Mindestens zehnjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, davon mindestens fünfjährige Niederlassungsbewilligung
  • Unbescholtenheit (keine gerichtlichen Verurteilungen, keine bestehenden Strafverfahren, etc..)
  • Hinreichend gesicherter Lebensunterhalt
  • Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung und der daraus ableitbaren Grundprinzipien sowie der Geschichte Österreichs und des jeweiligen Bundeslandes
  • Bejahende Einstellung zur Republik Österreich und Gewährleistung, dass keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit besteht
  • Kein bestehendes Aufenthaltsverbot und kein anhängiges Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung
  • Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit

Darüber hinaus gibt es Voraussetzungen, die dem Wohl der Öffentlichkeit dienen sollen und eigentlich selbstverständlich sind. Dazu zählt, dass die internationalen Beziehungen Österreichs nicht gefährdet werden dürfen, dass kein Näheverhältnis zu einer terroristischen Gruppierung bestehen kann und mehr.

Einbürgerung aufgrund eines Rechtsanspruches

Mit einem Rechtsanspruch auf die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft, kann diese in der Regel nicht mehr verwehrt werden. Grundsätzlich müssen auch hierfür die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt werden (mit Ausnahme des Aufenthalts!).

Es genügt, wenn der Antragsteller eine der Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch auf die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft erfüllt.

Das sind die Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch auf die Verleihung der österreichischen Staatsangehörigkeit:

  • Mindestens 30-jähriger ununterbrochener Hauptwohnsitz in Österreich oder
  • Mindestens 15-jähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich bei Nachweis besonderer persönlicher oder beruflicher Integration oder
  • Mindestens sechsjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, sofern
  • eine fünfjährige aufrechte Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger besteht und die Eheleute im gemeinsamen Haushalt leben oder
  • der Besitz einer EU-/EWR-Staatsangehörigkeit nachgewiesen wird oder
  • der Fremde in Österreich geboren wurde oder
  • die Verleihung aufgrund von bereits erbrachten und zu erwartenden außerordentlichen Leistungen auf wissenschaftlichem, wirtschaftlichem, künstlerischem oder sportlichem Gebiet im Interesse der Republik Österreich liegt oder
  • der Fremde nachhaltige persönliche Integration nachweist (bspw. in Form besonderer Deutschkenntnisse oder einem ehrenamtlichen Engagement)
  • Mindestens zehnjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, sofern der Status "Asylberechtigter" vorliegt.

Im Klartext bedeutet dies, wenn Sie aus Deutschland oder einem anderen EU/EWR-Land kommen und die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben möchten, müssen Sie lediglich für sechs Jahre dort Ihren Hauptwohnsitz haben (vorausgesetzt, dass Sie die allgemeinen Anforderungen erfüllen). Dasselbe gilt für Menschen, die Deutsch auf einem B2 Niveau sprechen oder sich ehrenamtlich engagiert haben.

Dementsprechend ist es für Sie als Leser dieses Artikels vermutlich relativ einfach, einen Einbürgerungsanspruch in Österreich zu erhalten! Eventuell haben Sie diesen sogar schon.

Der Nachweis von Deutschkenntnissen ist übrigens für Personen unter 14 Jahren und Personen, die eine Prüfung aufgrund eines schlechten gesundheitlichen Zustands nicht ablegen können, nicht erforderlich.

Weitere Ausnahmen sind im österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz definiert.

So beantragen Sie die österreichische Staatsbürgerschaft

In Österreich müssen Sie Anträge auf die Verleihung der Staatsbürgerschaft persönlich stellen. Allerdings besteht die Chance, sich im Voraus von einem Anwalt beraten zu lassen. Dieser kann bei Bedarf auch mit der Vorbereitung des Antrages helfen.

Bei komplexen Fällen sollte man sich in jedem Fall um Unterstützung von einem Anwalt bemühen. Die meisten Antragsberechtigten erledigen den Prozess allerdings ohne Anwalt.

Welche Dokumente sind für das Beantragen der österreichischen Staatsbürgerschaft erforderlich?

Die benötigten Dokumente für das Beantragen der österreichischen Staatsbürgerschaft variieren je nach Antragsteller und Bundesland. Daher erfahren Antragssteller diese erst nach einem persönlichen Erstgespräch bei der zuständigen Landesregierung. Das Land Oberösterreich nennt auf seiner Website folgende Dokumente, die in jedem Fall erforderlich sind:

  • Persönlicher Lebenslauf aller Personen über 14 Jahre
  • Sämtliche Personaldokumente aller Personen, für die die Staatsbürgerschaft beantragt wird (wie Geburts-, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil mit Rechtskraft, Adoptionsbeschluss etc.)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Ehepartners, wenn dieser Österreicher ist
  • Reisepass mit gültigem Niederlassungsnachweis aller Personen, für die die Staatsbürgerschaft beantragt wird
  • Meldebestätigungen aller Gemeinden, in denen ein Hauptwohnsitz in Österreich begründet war bzw. ist
  • Passfoto aller Personen über sechs Jahre
  • Strafregisterauszüge (polizeiliches Führungszeugnis) aus dem Heimatland und den Ländern, in denen der Antragsteller sich länger als sechs Monate aufgehalten hat von allen Personen über 14 Jahren (Original und Übersetzung)
  • Versicherungszeitenbestätigung des Sozialversicherungsträgers
  • Bankbelege über sämtliche Kredite
  • Auszug aus dem Kreditschutzverband (KSV von 1870)
  • Wohnungsaufwandsbestätigung
  • Sämtliche Einkommensnachweise der letzten 36 Monate
  • Nachweis der Berechtigung zur Führung eines im Ausland erworbenen akademischen Grades (gegebenenfalls Nostrifizierungsbescheid)
  • Nachweis über den Erwerb der Deutschkenntnisse

📣Wichtig: Dokumente in ausländischer Sprache müssen von einem gerichtlich beeideten Übersetzer übersetzt werden. Zudem müssen offizielle Urkunden in vielen Fällen überbeglaubigt (apostilliert) werden. Eine Ausnahme besteht für Urkunden, die in EU-Mitgliedsstaaten ausgestellt wurden.

Österreichische Staatsbürgerschaft beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung!

Sie müssen den österreichischen Einbürgerungsantrag in jedem Fall persönlich beim Fachbereich Staatsbürgerschaft der zuständigen Landesregierung (Beispiel: Wien) stellen. Im Voraus müssen Sie ein Erstgespräch führen, welches Sie über die erforderlichen Dokumente aufklärt.

1. Stellen Sie sicher, dass Sie antragsberechtigt sind. Wichtig: Auch die Verleihung der Staatsbürgerschaft durch einen Rechtsanspruch setzt voraus, dass die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sind.

2. Nehmen Sie ein Erstgespräch beim zuständigen Fachbereich Staatsbürgerschaft in Ihrem Rathaus wahr. Dort erfahren Sie die benötigten Dokumente, das weitere Prozessverfahren und erhalten einen Vordruck des Antrags. Außerdem bekommen Sie einen persönlichen Referenten als Ansprechpartner für Ihren Fall zugeteilt.

3. Sammeln Sie die nötigen Dokumente und stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Übersetzungen und Beglaubigungen vorliegen. Führen Sie ggf. erforderliche Sprachtests durch und füllen Sie auch den Einbürgerungsantrag aus.

4. Vereinbaren Sie einen erneuten Termin mit dem Referenten, um den Einbürgerungsantrag zu erstellen und die Dokumente einzureichen.

5. Reichen Sie ggf. Dokumente nach, falls dies erforderlich ist. Sollte erstmal alles stimmen, werden Sie zum Einbürgerungstest zugelassen. Vor Ort erfahren Sie die genauen Details der Durchführung. Die Bearbeitung des Einbürgerungsantrags dauert ca. sechs bis neun Monate.

6. Bei einer Bewilligung erhalten Sie dann eine Einbürgerungszusicherung.

7. Anschließend müssen Sie auf Ihre derzeitige Staatsbürgerschaft innerhalb von zwei Jahren verzichten. Dabei wird ein Dokument ausgestellt, dass Sie im Anschluss vorlegen müssen. Wichtig: Sollten Sie Ihre Staatsbürgerschaft nicht abgeben können oder der Prozess für Sie unzumutbar sein, wird eine doppelte Staatsbürgerschaft bewilligt.

8. Zu guter Letzt müssen Sie zu Ihrer Einbürgerungszeremonie im Rathaus erscheinen. Einen Staatsbürgerschaftsnachweis und einen Reisepass können Sie in der Regel direkt im Anschluss vor Ort beantragen.

Wie Sie sehen, ist der Beantragungsprozess auf den ersten Blick vielleicht etwas verwirrend. Allerdings hilft der persönliche Kontakt zu einem Referenten, sämtliche Details und Anforderungen zu verstehen. Anträge werden auch nicht kommentarlos abgelehnt. Falls Dokumente fehlen oder die Einbürgerung aus sonstigen Gründen nicht durchgeführt werden kann, melden sich die Referenten in der Regel beim Antragsteller, sodass dieser Dokumente auch im Laufe des Prozesses nachreichen kann.

Was sind die Kosten für das Beantragen der österreichische Staatsbürgerschaft?

Sie planen die österreichische Staatsbürgerschaft zu beantragen? Dann sollten Sie mit mehreren Tausend Euro an Gebühren rechnen. Die Grundgebühren setzen sich aus einer festen Bundesgebühr und einer Landesgebühr zusammen, die von Land zu Land unterschiedlich sind.   

Die Verleihungsgrundlage entscheidet außerdem über die Höhe der Bundesgebühr. Mit einem Rechtsanspruch werden 867 € Bundesgebühren fällig. Eine Ermessenseinbürgerung kostet 1.115 € an Bundesgebühren.

Die Landesgebühren betragen zwischen 104 € (Oberösterreich) und 1357 € (Steiermark).

Die Gesamtgebühren werden Sie wohl erst am Tag des Erstgesprächs erfahren. Beachten Sie jedoch unbedingt, dass auch Kosten für den Sprachtest, den Einbürgerungstest und das Verzichten auf Ihre bisherige Staatsbürgerschaft anfallen.

📣 Bei der Miteinbürgerung von Kindern und Ehepartnern werden ermäßigte Gebühren fällig.

Verwendungszweck

Gebühr

Bundesgebühren

867 - 1115 Euro

Landesgebühren

104 - 1357 Euro

Einbürgerungstest

Kostenfrei

Sprachtest

Ca. 100 Euro

Verzicht auf die bisherige Staatsbürgerschaft

25 bis 2000 Euro

Dokumentenbeschaffung, Beglaubigungen, Übersetzungen, etc.

Variiert

Die Staatsbürgerschaftsprüfung in Österreich: So läuft sie ab

Der Einbürgerungstest in Österreich wird auch Staatsbürgerschaftsprüfung genannt und ist eine Voraussetzung für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Der Test besteht aus 18 Multiple-Choice-Fragen zu demokratischen Ordnung, zur Geschichte Österreichs und zur Geschichte des jeweiligen Bundeslandes.

Die Bundesregierung stellt mit dem Portal „Mein Österreich“ eine Übungsumgebung kostenfrei zur Verfügung. Mit dieser sollte es leichtfallen, sich auf die Staatsbürgerschaftsprüfung vorzubereiten. Es ist dort bspw. möglich, einen Übungstest zu absolvieren oder die Lernunterlagen des Bundes einzusehen.

Es ist empfehlenswert jeden Tag 15 bis 30 Minuten für den Test zu lernen, um sich in zwei bis vier Monaten gut darauf vorzubereiten. Da Antragssteller in der Regel schon sehr lange in Österreich leben, besteht die Chance, dass diese bereits einen Großteil der Fragen kennen und sich nicht weiter vorbereiten müssen.

Der Test gilt mit 12 richtig beantworteten Fragen als bestanden. Da der Ablauf je nach Bundesland unterschiedlich ist, sollten Sie sich genau informieren, wann und wo Sie die Staatsbürgerschaftsprüfung ablegen können.

Typische Fragen sind zum Beispiel:

  • Zu welchem großen Reich gehörte Österreich ab dem Jahre Null fast 500 Jahre lang?
  • Die Staatsgebiete welcher heutigen Staaten gehörten im Laufe der Geschichte zeitweise zum Kaiserreich Österreich?
  • Was kennzeichnet einen liberalen Staat?
  • Ab wann dürfen österreichische Staatsbürger/innen wählen?
  • In Österreich gibt es viele nichtstaatliche Organisationen (NGOs). Welche gehören zu den nichtstaatlichen Organisationen?
  • Was ist die offizielle Währung der Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten?
  • Österreichische Staatsbürger/innen sind auch Bürger/innen der EU. Welche Rechte ergeben sich daraus?

📣 Wichtig: Wenn Sie sich gut auf den Einbürgerungstest vorbereitet haben, sind die Chancen sehr hoch, dass Sie diesen bestehen werden. Sie müssen also keine Angst davor haben!

Fazit: Wann lohnt es sich, die österreichische Staatsbürgerschaft zu beantragen?

Wie Sie sehen, ist das Beantragen der österreichischen Staatsbürgerschaft nicht einfach. Ob Sie diese beantragen sollten oder nicht, müssen Sie natürlich selbst entscheiden. Wir empfehlen Ihnen, das Thema ausgiebig mit Ihrer Familie zu besprechen und sich dann selbst in Ruhe zu entscheiden, ob Sie Österreicher werden möchten oder nicht. Da Sie dafür sehr wahrscheinlich Ihre bisherige Staatsbürgerschaft abgeben müssen, können nur Sie diese Entscheidung treffen.

Für viele Einwanderer lohnt sich dies allerdings voll und ganz. Ein Antrag sollte man dennoch erst stellen, wenn man sich selbst mit der österreichischen Kultur identifizieren kann und den eigenen Lebensmittelpunkt für den Rest des eigenen Lebens in Österreich sieht.  

📣 Wussten Sie schon? Eine Ablehnung bedeutet nicht, dass Sie die österreichische Staatsbürgerschaft nicht mehr beantragen dürfen. Wenn sich Ihre Situation geändert hat, können Sie natürlich immer wieder einen Antrag stellen.

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