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Sie möchten die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen? Darauf kommt es an!

März 26, 2021
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Sie möchten wissen, wie Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen? Auch wenn die Vorgehensweise relativ verständlich ist, gibt es einige Aspekte, die Sie dabei beachten müssen. Mit der Einbürgerung kommen bspw. zusätzliche Steuer- und Abgabepflichten einher, über welche man sich unbedingt bewusst sein sollte.

Im Monito-Ratgeber erfahren Sie alles über das Beantragen der deutschen Staatsbürgerschaft. Wir erklären Ihnen, wer Anspruch darauf hat und wie der Antrag abläuft. Außerdem besprechen wir die Vorzüge der deutschen Staatsbürgerschaft und geben unsere Meinung dazu ab, wann es sich lohnt und wann man besser darauf verzichten sollte.

📣 Wenn Sie als Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen möchten, müssen Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit in der Regel ablegen. Welche Ausnahmen es gibt und worauf es dabei ankommt, erfahren Sie in unserem Beitrag zur doppelten Staatsbürgerschaft.  

Sie interessieren sich für Einbürgerungsanträge in anderen Ländern?

Welche Vorteile bietet die deutsche Staatsbürgerschaft?

Für Personen, die in Deutschland leben, kann die deutsche Staatsbürgerschaft erhebliche Vorteile mit sich bringen. Darüber hinaus gilt diese als eine der begehrtesten Staatsbürgerschaften der Welt. Für Personen, die bereits jahrelang in Deutschland leben und sich integriert haben, ist die Annahme Staatsbürgerschaft oft der letzte Schritt, um sich fest zum Land zu bekennen.

Typische Vorteile sind zum einen:

1.       Wahlrecht in Deutschland

2.       Freizügigkeit in der EU

3.       Freier Zugang zu allen Berufen in Deutschland

4.       Einfacher Nachzug von Familienmitgliedern

5.       Schutz im Inland und Ausland

6.       Enorme Reisefreiheit

Welcher der Vorteile dabei überwiegt, hängt natürlich von den eigenen Interessen und Zielen ab. Viele Einwanderer möchten auch die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen, um gesellschaftlich voll und ganz als „Deutscher“ angesehen zu werden.

🧳 Der deutsche Reisepass ist zudem der drittbeste Reisepass der Welt und bietet visumsfreien Zugang zu 189 Ländern und Territorien.

Eine Übersicht der Reisefreiheit sehen Sie in dieser Darstellung. Deutsche Staatsbürger dürfen in alle farbig markierten Länder visumsfrei, reisepassfrei oder mit einem E-Visum unkompliziert einreisen.

Bildquelle: (CC-BY-SA 3.0 – By Twofortnights)

Da alle Personen, die Anspruch auf eine Einbürgerung haben, seit mehreren Jahren in Deutschland leben, überwiegen allerdings oft andere Gründe. Der Hauptgrund für viele Menschen ist, dass sie sich bereits stärker zu Deutschland verbunden fühlen als zu ihrem eigentlichen Heimatland. Welche Gründe jemand für die Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft auch hat, wichtig ist, dass alle Außenstehenden diese akzeptieren, denn es ist eine wichtige und persönliche Entscheidung.

Wer kann die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen und was sind die Voraussetzungen?

In Deutschland erhält man den Anspruch auf eine Einbürgerung, wenn man für acht Jahre dort lebt und andere Voraussetzungen erfüllt. Welche Voraussetzungen es für die Einbürgerung in Deutschland gibt, wird im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) definiert.

Demnach haben antragsstellende Personen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen, einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft:

  • Sie müssen mindestens acht Jahre in Deutschland leben.
  • Sie müssen über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland verfügen. (Eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken reicht bspw. nicht aus.)
  • Sie müssen ihren eigenen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt von Unterhaltsberechtigten ohne Arbeitslosengeld und Sozialhilfe selbst sicherstellen.
  • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse. (Mindestens auf B1-Niveau)
  • Sie haben den Einbürgerungstest erfolgreich bestanden.
  • Sie wurden nie wegen einer Straftat verurteilt. (Laufende Ermittlungen müssen abgeschlossen sein, bevor über den Antrag entschieden werden kann.)
  • Sie haben sich schriftlich und mündlich zum deutschen Grundgesetz bekannt.
  • Sie haben ihre bisherige Staatsangehörigkeiten aufgegeben oder verloren. (Dies ist für Personen aus EU-Mitgliedsstaaten oder der Schweiz nicht erforderlich.)

Normalerweise müssen alle Punkte erfüllt sein, damit die deutsche Staatsbürgerschaft erteilt werden kann. Allerdings gibt es Ausnahmen, die zum Beispiel die Anforderungen an die Anzahl der verbrachten Jahre in Deutschland verringern. Bei besonderen Integrationsleistungen, wie exzellente Deutschkenntnisse oder ehrenamtlicher Arbeit können Antragsberechtigte bereits nach sechs Jahren eingebürgert werden.

Für die Miteinbürgerung von Ehegatten oder Kindern gelten vereinfachte Anforderungen zur erforderlichen Aufenthaltsdauer in Deutschland:

  • Ehegatten bei zweijähriger Ehedauer: Mindestaufenthalt von vier Jahren in Deutschland.
  • Kinder unter 16 Jahren: Mindestaufenthalt von drei Jahren in Deutschland
  • Kinder unter 6 Jahren: Mindestaufenthalt von einem halben Jahr in Deutschland.

Die Sozialhilfe während der Schul-, Ausbildungs- oder Studienzeit ist darüber hinaus von der Anforderung an die eigenständige Bestreitung des Lebensunterhalts ausgenommen. Bei einer betriebsbedingten Kündigung können ebenfalls Ausnahmen gemacht werden.

Für den Nachweis der Sprachkenntnisse gibt es außerdem Ausnahmen. So sind erkrankte und behinderte Personen davon ausgenommen, wenn Sie mit einem Attest belegen können, dass Sie die deutschen Sprachkenntnisse nicht erwerben können. Dies gilt im Übrigen auch für Personen, die dies aufgrund ihres Alters nicht mehr schaffen.

📣 Sie erfüllen trotz der Ausnahmen nicht alle Anforderungen der Einbürgerung? Dann empfehlen wir dennoch einen Antrag zu stellen, da die Einbürgerungsbehörde auch nach eigenem Ermessen Ausnahmen zulassen kann.  

So beantragen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft:

In Deutschland können Sie den Antrag auf die Einbürgerung auf zwei verschiedenen Wegen stellen:

  1. Sie stellen den Antrag ohne Hilfe.
  2. Sie beauftragen einen Anwalt damit, Sie bei der Einbürgerung zu unterstützen.

Viele Anwälte werben damit, dass sie einen schnelleren Einbürgerungsprozess ermöglichen. Dies ist jedoch nur zum Teil richtig, denn während Anwälte bei der Vorbereitung von Formularen, Dokumenten und Nachweisen helfen können, haben sie keinen Einfluss auf den Entscheidungsprozess der Einbürgerungsbehörde.

Die meisten Antragsberechtigen stellen den Antrag daher allein oder lassen sich von einem Anwalt bei der Vorbereitung helfen. Um Geld zu sparen, kann man auch alle Dokumente selbst vorbereiten und anschließend den Antrag von einem Anwalt überprüfen lassen.

Welche Dokumente sind für den Einbürgerungsantrag erforderlich?

Für das Beantragen der deutschen Staatsbürgerschaft sind einige Dokumente erforderlich. Darüber hinaus ermittelt die Einbürgerungsbehörde bei der Polizei, dem Sozialamt, dem Landesamt für Verfassungsschutz, der Bundesagentur für Arbeit und weiteren Stellen, ob sämtliche Angaben korrekt sind.

Folgende Dokumente müssen bei der Einbürgerungsbehörde eingereicht werden:

  • Ausgefüllter Einbürgerungsantrag (Auf Anfrage bei der Einbürgerungsbehörde verfügbar)
  • Geburtsurkunde
  • Kopie des Reisepasses
  • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland
  • Sprachnachweis (Eine Übersicht der akzeptierten Nachweise finden Sie hier)
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag
  • Aktuelles Lichtbild
  • Zusätzliche Dokumente, falls diese erforderlich sind

Es ist empfehlenswert, im Voraus bei der Einbürgerungsbehörde nachzufragen, ob zusätzliche Dokumente benötigt werden. Einige Behörden verlangen darüber hinaus bspw. Nachweise zur Kranken- und Pflegeversicherung, der Altersvorsorge und noch deutlich mehr.

📣 Ganz wichtig: Es gibt kostenfreie Hilfsangebote zum Thema Einbürgerung. Wir empfehlen im Voraus mit der Diakonie zu sprechen und sich umfangreich beraten zu lassen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Beantragen der deutschen Staatsbürgerschaft

Im Gegensatz zur Einbürgerung in Großbritannien und vielen anderen Ländern, wird der Einbürgerungsantrag in Deutschland physisch und nicht online gestellt. Der ausgefüllte Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde eingereicht werden (Beispiel: Berlin Charlottenburg).

1. Stellen Sie fest, ob Sie einbürgerungsberechtigt sind. Das ist der Fall, wenn Sie alle der oben aufgelisteten Voraussetzungen erfüllen. Wichtig: Auch wenn Sie nicht alle Bedingungen erfüllen, lohnt sich ein Antrag oft. Die Entscheidung liegt dann im Ermessen der Einbürgerungsbehörde.

2. Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente für Ihren Antrag. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde auch im Voraus nach, ob zusätzliche Dokumente benötigt werden. Das sorgt für eine schnellere Bearbeitungszeit.

3. Reichen Sie den Antrag bei Ihrer Einbürgerungsbehörde ein. Diese prüft nun, ob alle Voraussetzungen vorliegen. Anschließend erklärt Ihnen die Einbürgerungsbehörde, wo Sie Ihren Einbürgerungstest durchführen können. Den Einbürgerungstest können Sie grundsätzlich beliebig oft wiederholen.

4. Anschließend wird der Einbürgerungsantrag geprüft. Dies dauert in der Regel sechs Monate. Sollten sich in dieser Zeit Änderungen in Ihrem Leben ergeben (Umzug in eine neue Wohnung, Wechsel des Arbeitsplatzes, Geburt eines Kindes, etc.), müssen Sie die Einbürgerungsbehörde darüber unterrichten.

5. Mit der Genehmigung des Einbürgerungsantrags erhalten Sie eine Einbürgerungszusicherung. Sobald Sie diese in Empfang genommen haben, müssen Sie die Entlassung aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit beantragen. Dabei wird ein Dokument ausgestellt, dass Sie der Einbürgerungsbehörde im Original und als Übersetzung übergeben müssen. Wichtig: Sollten Sie Staatsbürger eines Landes sein, das seine Einwohner nicht aus der Staatsangehörigkeit entlässt, können Sie diese beibehalten.

6. Anschließend wird Ihnen die Einbürgerungsurkunde überreicht, mit welcher Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass beantragen können. Sollten Sie an einer Einbürgerungszeremonie teilnehmen wollen, können Sie dies ebenfalls tun. Allerdings ist das in Deutschland nicht verpflichtend.

Verglichen mit der Einbürgerung in vielen anderen Ländern, gibt es in Deutschland deutlich weniger Hürden. Die zuständige Einbürgerungsbehörde kann bei fehlenden Anforderungen zudem Ermessensentscheidungen ausüben. Sie sollten daher keine Angst vor dem Einbürgerungsantrag haben und den zuständigen Sachbearbeitern so offen wie möglich gegenüberstehen.

📣 Für Kinder unter 16 Jahren müssen die Sorgeberechtigten den Einbürgerungsantrag stellen und unterschreiben.

Was kostet das Beantragen der deutschen Staatsbürgerschaft?

In vielen Ländern ist die Einbürgerung relativ teuer. Glücklicherweise sind die Bearbeitungsgebühren in Deutschland mit 255 Euro relativ niedrig und transparent. Sollte ein Einbürgerungsantrag abgelehnt werden, kann man zudem mit einer Teilerstattung rechnen.

Da ein Großteil der Gebühren von Ihrer persönlichen Situation abhängt (Entlassung aus der eigenen Staatsangehörigkeit, Ausstellung benötigter Dokumente, etc.), können die Gesamtgebühren variieren. Wir empfehlen Ihnen mindestens 1500 Euro einzuplanen, obwohl ein Großteil der Einbürgerungen vermutlich für geringere Gebühren erfolgen. In einigen Ländern ist die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nämlich sehr kostspielig. Die USA verlangt dafür bspw. 2350 USD oder ca. 2000 Euro.

Hier sehen Sie eine Übersicht der möglichen Gebühren:

Verwendungszweck

Gebühr

Bearbeitungsgebühr des Antrags

255 Euro

Miteinbürgerung eines Minderjährigen

51 Euro

Einbürgerungstest

25 Euro

Sprachtest

Ca. 100 Euro

Verzicht auf die bisherige Staatsbürgerschaft

25 bis 2000 Euro

Ablauf des Einbürgerungstests in Deutschland

Ein wesentlicher Bestandteil der Einbürgerung ist der Einbürgerungstest, den jeder Antragssteller über 16 Jahren bestehen muss. Der Test besteht aus insgesamt 33 „Multiple-Choice-Fragen“ von denen mindestens 17 korrekt beantwortet werden müssen. Die Fragen befassen sich mit der Kultur, der Gesellschaft und den Gesetzen Deutschlands und sollen sicherstellen, dass sich ein Bewerber gut mit diesen identifizieren kann. So sollen kulturelle Konflikte bereits im Ansatz vermieden werden.

Wie kann man sich auf den Einbürgerungstest vorbereiten?

Der Fragenkatalog des Einbürgerungstests besteht aus insgesamt 310 Fragen. 300 Fragen davon sind allgemein und 10 Fragen sind individuell auf das Bundesland bezogen, indem der Test durchgeführt wird.

Am besten bereitet man sich darauf im Internet vor. Es gibt inzwischen viele Drittanbieter, die es ermöglichen, sämtliche 310 Fragen testweise zu beantworten. So kann man den Test einmal im Voraus durchgehen und sich intensiv darauf vorbereiten. Grundsätzlich bestehen aber 98 % aller Teilnehmer den Einbürgerungstest, da man lediglich 17 von 33 Fragen korrekt beantworten muss. Hier können Sie sich bspw. vorbereiten.

Typische Fragen sind zum Beispiel:

  • Wie hieß das Wirtschaftssystem der DDR?
  • Maik und Sybille wollen mit Freunden an ihrem deutschen Wohnort eine Demonstration auf der Straße abhalten. Was müssen sie vorher tun?
  • Wer entscheidet, ob ein Kind in Deutschland in den Kindergarten geht?
  • Wer wird als „Kanzler der Deutschen Einheit“ bezeichnet?
  • Was versteht man unter dem Recht der „Freizügigkeit“ in Deutschland?

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bietet Integrationskurse an, die die Vorbereitung auf den Einbürgerungstest erleichtern. Natürlich ist die Teilnahme an diesen nicht verpflichtend, allerdings kann der Sprachteil des Kurses als Nachweis für die Kenntnisse der deutschen Sprache beim Einbürgerungsantrag genutzt werden.

📣Wichtig: Wenn Sie sich gut vorbereitet haben, sollten Sie keine Angst vor dem Einbürgerungstest haben, da Sie diesen sehr wahrscheinlich bestehen werden. Sollten Sie dennoch scheitern, können Sie den Test ganz einfach wiederholen.

Fazit: Wann lohnt es sich, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen?

Wie Sie sehen, ist es gar nicht mal so kompliziert, die deutsche Staatsbürgerschaft als Ausländer zu beantragen – vorausgesetzt, es bestehen feste Bindungen zum Land. Auch wenn die Liste an Voraussetzungen für einen Anspruch auf die Staatsbürgerschaft relativ lang ist und je nach Einbürgerungsbehörde variieren kann, lohnt sich ein Antrag in der Regel auch, wenn nicht alle Voraussetzungen erfüllt werden.

Wichtig ist in erster Linie, dass man die Vor- und Nachteile der deutschen Staatsbürgerschaft für sich selbst abgewogen hat und vollkommen hinter der eigenen Entscheidung steht. Denn im Nachhinein ist es nicht immer möglich, die ursprüngliche Staatsangehörigkeit wiederzuerlangen und die deutsche abzulegen.

Wir empfehlen den Einbürgerungsantrag zu stellen, wenn man sich selbst mit der deutschen Kultur identifizieren kann und den eigenen Lebensmittelpunkt in Deutschland sieht. Da dies ein sehr persönliches Thema ist, wissen Sie sicherlich bereits, ob und warum Sie deutscher Staatsbürger werden möchten.  

📣Auch wenn Ihr Einbürgerungsantrag einmalig abgelehnt wird, verwehrt dies nicht die Möglichkeit auf einen erneuten Antrag.

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